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die hoh gehoben wird, na< der Bahn tüchtig
gerammt. Wo es die Baufaffe irgend zuläßt,
muß das Pflaſter von behauenen Steinen, auf
ſogenannte Lütticher Art gemacht werden.
Hier dürfen feine Zwidfteine ſtattſinden ; es
müſſen die Steine ‘aber auh niht na< unten
zugeſpigt, vielmehr würfelartig, mit gleicher
Ober- und Unterfläche bearbeitet werden.
Achtes Kapitel,
Beiſpiele von Straßenpflaſterung.
$. 74. Die Königl. Oberbaudeputation in Berlin
hat unter ihrer Leitung das Straßenpflaſter daſelbſt nach
folgender Norm ausführen laſſen, welhe als Muſter bei
Feldſteinpflaſter im Allgemeinen dienen kann, wo nicht die
holländiſche Art mit quaderartig behauenen Steinen ans
gewendet werden ſoll.
Die Trottoirs (Bürgerſteige) Fig. 37 ab und cd
auf beiden Seiten der Häuſer erhalten bis zur Mitte
der Rinnfteine 12 Fuß und der Damm (Fahrbahn)
48 Fuß Breite, angenommen, daß die Breite von einer
Hausfronte zur andern 72 Fuß rheinl, beträgt.
Zu Beſtimmung der Wölbungslinie nimmt man aus
der Mitte e des Dammes bis zur Mitte des Rinn-
fteind c oder b auf den lauf. Fuß 1 Zoll Gefälle an,
welches in dieſem Falle die Dammhöhe auf 2 Fuß er-
hebt; wonach der aufgefüllte Grund geebnet , geſtampft
und der Lehrbogen aufgeriſſen und ausgeſchnitten wird.