Full text: C. L. Matthaey's Stein- oder Dammsetzer

   
  
132 
  
Dreizehntes Kapitel, 
Allgemeine, ftraßenbau : polizeiliche Bezie- 
bungen, die Erhaltung, Reinlichkeit des 
Mflafters zc., die Bequemlichkeit und Sit: 
cherheit für die Bewohner 2e. betreffend: 
$. 110. Nächſt der Volllommenheit der techniſchen 
Ausführung einer Straße, hängt ihre Dauer und die 
Inſtandhaltung auch vorzüglich von einer geordneten und 
gut organifirten Straßenbau - und Sicherheitspolizei ab, 
ohne welche auh die beſte Anlage ‘und Ausführung ver: 
geblich ift. | 
Die Anforderungen der Straßenbau: Polizei find das, 
was den Zwed der Schrift unmittelbar berührt; ſie ſol- 
len hier zunächſt im Allgemeinen namhaft gemacht wers 
den. Was die Maßnahmen der Sicherheitspolizei be: 
langt, ſo ſtehen fie nur- in ferner Berührung mit der 
Anlage der Straßen ; in etwas näherer, wo die Anlage 
Einfluß auf den Gefundheitdzuftand der Bewohner ha= 
ben Ffann. 
Vieles in dieſer Beziehung knüpft fih an lokale 
Beziehungen und wird in dem Folgendenden nur be- 
rührt werden, wenn es allgemein nüglihe Anwendung 
findet. 
Dte Straßenbaupolizei hat darauf zu halten : 
1) Daß beim Bau der Straßen alle hinſichtlich der 
Anlage, der Fahr - und Fußwege, Schleußen , Waſſer- 
leitungen 2c. gegebenen Vorſchriften auf das Genaueſte 
befolgt werden und beſonders 
2) Niemandem erlaubt ſei, irgend einen Abzugs-, 
Schleußen- und Kanalbau zur Abführung der Feuch- 
  
  
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.