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Dreizehntes Kapitel,
Allgemeine, ftraßenbau : polizeiliche Bezie-
bungen, die Erhaltung, Reinlichkeit des
Mflafters zc., die Bequemlichkeit und Sit:
cherheit für die Bewohner 2e. betreffend:
$. 110. Nächſt der Volllommenheit der techniſchen
Ausführung einer Straße, hängt ihre Dauer und die
Inſtandhaltung auch vorzüglich von einer geordneten und
gut organifirten Straßenbau - und Sicherheitspolizei ab,
ohne welche auh die beſte Anlage ‘und Ausführung ver:
geblich ift. |
Die Anforderungen der Straßenbau: Polizei find das,
was den Zwed der Schrift unmittelbar berührt; ſie ſol-
len hier zunächſt im Allgemeinen namhaft gemacht wers
den. Was die Maßnahmen der Sicherheitspolizei be:
langt, ſo ſtehen fie nur- in ferner Berührung mit der
Anlage der Straßen ; in etwas näherer, wo die Anlage
Einfluß auf den Gefundheitdzuftand der Bewohner ha=
ben Ffann.
Vieles in dieſer Beziehung knüpft fih an lokale
Beziehungen und wird in dem Folgendenden nur be-
rührt werden, wenn es allgemein nüglihe Anwendung
findet.
Dte Straßenbaupolizei hat darauf zu halten :
1) Daß beim Bau der Straßen alle hinſichtlich der
Anlage, der Fahr - und Fußwege, Schleußen , Waſſer-
leitungen 2c. gegebenen Vorſchriften auf das Genaueſte
befolgt werden und beſonders
2) Niemandem erlaubt ſei, irgend einen Abzugs-,
Schleußen- und Kanalbau zur Abführung der Feuch-