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Einleitung.
Die Thâtigkeit des Maurers erſtre>t fich nach zwei
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Richtungen, die jedoch immer Hand in Hand gehen
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müſſen. Die eine dieſer Richtungen wendet fich dem
Subſtantiellen , die andere dem Ornamentalen zu. Zu
der erſten gehört unbedingt die Kenntniß von den Eigen-
thümlichkeiten des zu Gebote ſtehenden Materials und
der Verbindungsmittel ſofern dieſe die konſtituirenden
Faktoren eines Baues ſind. Die letztere umfaßt vor-
zugsweiſe Alles, was auf Zierlichfeit, Bequemlichkeit
und Zwederfüllung der Anlage gehört, ſoweit es nicht
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dem eigentlichen Architekten vorbehältlih bleiben muß,
weil es ein höheres Studium verlangt.
Dem Werkmeiſter liegt jedo< ob, die Forderun-
gen des Architekten durch richtige Bearbeitung des Ge:
ſteins in Bezug auf Fügung, Speiſung, Verlegung 2c.
zu unterſtüßen und verſtändlih auf deſſen Ideen einzu:
gehen, und genau na< Maß und Riß ſo auszuführen,
dog fie fih dem Ganzen einheitlich anfchließen.
Da nun das Material hinfichtlih der Dertlichkeit,
ſener Verwendbarkeit und pefuniären Beziehung nad
ein jo überaus verfchiedenes ift; der Maurer aber nur
dann die ihm zukommenden Aufträge tadellos erfüllen
Schauplatz, 31. Bd. 2. Aufl. 1