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Soll ein verzierter Gegenftand 3. DB. eine Holzſchnißerei
grundiert werden, fo tft dafür zu ſorgen, daß der Grund
egal aufgetragen wird. Man macht denſelben jo dünn
wie Delfarbe, ftreicht den lezten Anſtrich mit einem Haar-
pinfel auf und überfährt, folange der aufgetragene Grund
faſt noch flüſſig iſt, die Stelle mit einem mit Waſſer ange-
feuhteten Haarpinſel. Durch dieſes Verfahren verwiſcht
man die vom Borſtenpinſel herrührenden Pinſelſtrihe und
macht die Fläche fchon fo fein, daß nur wenig geichliffen
zu werden braucht. Stellen, welche matte Vergoldung
erhalten, werden nur zweimal geſtrichen, diejenigen aber,
auf denen Glanzvergoldung hergeſtellt werden ſoll, grun-
diert man durch viermaligen Anftrih. Es wird“ jedoch
ausdrüdlich vorausgefegt, daß die Arbeit im Holz überall
fauber war. Jm übrigen gilt alles, was vom Grun-
dieren der Leiſten im allgemeinen gilt, auh vom Grun-
dieren anderer Gegenſtände.
Drittes Kapitel.
Der ®elgrund.
Den Oelgrund wendet man auf zu vergoldenden
Gegenſtänden an, welche entweder der Witterung ausgeſeßt
find, oder von einem Material angefertigt ſind, auf wel-
<em der Leimgrund nicht feſthalten, ſondern abſpringen
würde. Oelgrund findet Anwendung auf äußere Gebäude-
teile oder innerhalb der Kirchen, auf alle Arten eiſerne
Gitter, Wetterfahnen und ſonſtige Gegenſtände von Eiſen
oder Holz, ferner auf Stein, Marmor, Gips, Papier-
mache u. f. w.
Der Delgrund wird von Farben hergeftellt, welche
mit Leinölfirnis abgerieben ſind. Man verwendet hierzu
Bleiweiß, Bleiglätte oder gelbe Erde, reibt dieſelben ſo-
lange mit Oelfirnis bis ſie ein feines Korn bekommen
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