Full text: R. v. Pöppinghausens Fabrikation der Goldleisten, der verzierten Rahmen und der Politurleisten (Hauptband)

— ji = 
Soll ein verzierter Gegenftand 3. DB. eine Holzſchnißerei 
grundiert werden, fo tft dafür zu ſorgen, daß der Grund 
egal aufgetragen wird. Man macht denſelben jo dünn 
wie Delfarbe, ftreicht den lezten Anſtrich mit einem Haar- 
pinfel auf und überfährt, folange der aufgetragene Grund 
faſt noch flüſſig iſt, die Stelle mit einem mit Waſſer ange- 
feuhteten Haarpinſel. Durch dieſes Verfahren verwiſcht 
man die vom Borſtenpinſel herrührenden Pinſelſtrihe und 
macht die Fläche fchon fo fein, daß nur wenig geichliffen 
zu werden braucht. Stellen, welche matte Vergoldung 
erhalten, werden nur zweimal geſtrichen, diejenigen aber, 
auf denen Glanzvergoldung hergeſtellt werden ſoll, grun- 
diert man durch viermaligen Anftrih. Es wird“ jedoch 
ausdrüdlich vorausgefegt, daß die Arbeit im Holz überall 
fauber war. Jm übrigen gilt alles, was vom Grun- 
dieren der Leiſten im allgemeinen gilt, auh vom Grun- 
dieren anderer Gegenſtände. 
Drittes Kapitel. 
Der ®elgrund. 
Den Oelgrund wendet man auf zu vergoldenden 
Gegenſtänden an, welche entweder der Witterung ausgeſeßt 
find, oder von einem Material angefertigt ſind, auf wel- 
<em der Leimgrund nicht feſthalten, ſondern abſpringen 
würde. Oelgrund findet Anwendung auf äußere Gebäude- 
teile oder innerhalb der Kirchen, auf alle Arten eiſerne 
Gitter, Wetterfahnen und ſonſtige Gegenſtände von Eiſen 
oder Holz, ferner auf Stein, Marmor, Gips, Papier- 
mache u. f. w. 
Der Delgrund wird von Farben hergeftellt, welche 
mit Leinölfirnis abgerieben ſind. Man verwendet hierzu 
Bleiweiß, Bleiglätte oder gelbe Erde, reibt dieſelben ſo- 
lange mit Oelfirnis bis ſie ein feines Korn bekommen 
     
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
    
hab 
Ark 
Fal 
mit 
es 
Ko1 
eine 
rieb 
die] 
fanı 
vert 
der 
Ber 
Sen 
fläd 
eign 
beft 
wei 
Nac 
Löd 
Me! 
wer 
die 
firni 
ſein 
mad 
länc 
der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.