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die Bauſtelle niht verlaſſen werden darf, das
Torflager, bis auf beſſern Grund, durchſtochen
werden.
Auf Sumpf und Moor zu bauen, iſt theils Foft:
ſpielig, theils für die Geſundheit der Bewohner eines
ſolchen Bauwerks, wegen der beſtändigen Ausdün-
ſtung, nachtheilig.
Baugrund von aufgefüllten Erd- und
Steinarten kann nur in den ſeltenſten Fällen ein
Gebäude tragen und muß allemal, bis auf den ge-
wachſenen Boden, durchſtochen werden. Er findet ſich
häufig in Städten, auf Brandftellen, oder ehemaligen
Feftungswerfen, und man fann ſich nicht immer über:
zeugen, ob er aushält, oder zufammengedrückt werden
fann. Denn, wenn auch ſolcher Grund Jahrhun-
derte gelegen und alle Zeichen einer hinlänglichen
Feſtigkeit hat, ſo wird eine bedeutend !\{<hwere Laſtihn
immer noh zuſammendrü>en , jo daß ein darauf ge-
ſeßtes Gebäude merklich ſinken muß. Man muß ſich
daher in Städten, welche oft durch Brandſchaden ge-
litten haben, ſorgfältig vor dergleichen mit Schutt
ausgefüllten Stellen hüten.
Stellt man daher die Baugründe, leichterer Ve-
berſicht wegen, zuſammen, ſo hat man
1) guten Baugrund, wozu Felſengrund, Lehm-,
Thon - und Kiesgrund gehört z
9) mittlernBaugrund, welcher aus Sandgrund
beſteht, und
3) \hle<ten oder gefährlihen Grund, der
aus Trieb - oder Flugfand, Moor, Torf, Sumpf
und aufgefchüttetem Boden beſteht.
Man könnte leicht no< mehrere Claſſen machen,
wie etwa weniger fehlechte, ganz fchlechte ı6, Grün:
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