2) Die zermalmten Knochen müſſen vorher entwe-
der mittels kochenden Waſſers in einem gewöhnlichen
Keſſel, oder mittels nicht fomprimirten Dampfes oder
auh Waſſers, welhes man durch Dampf erhigen läßt,
in den Cylindern entfettet werden.
3) Der Waſſerdampf muß um ſo weniger fompri-
mirt und die Dauer der Operation um fo bedeutender
fein, je reiner man die Gallerte wünſht und eine je
derbere Gelée ſie bilden ſoll.
4) Man hat fich der Niederſchlagung der Dämpfe
in den Cylindern um ſo mehr zu widerſeßen, je fon:
cenfrirter man die Gallertauflöfung haben will, und
jene Niederfchlagung dagegen zu befördern, wenn man
die Gallertauflöfung zu gewöhnlicher Bouillon oder
zum Animaliſiren vegetabilifcher Nahrungsmittel brau-
chen will.
95) Begreiflicher Weiſe läßt ſih bei demſelben Ver-
brauche von Brennmaterial eine bedeutend größere Maſſe
von Gallerte aus dem Apparate beziehen, wenn man
die Gallertlöſung möglichft Eoncentrirt auslaufen läßt,
da man fie denn hinterher durch Zugießen von kochen-
dem Waſſer beliebig verdünnen fann.
6) Aus dem Vorhergehenden ergiebt ſih, daß die
Spannung des Dampfes fich je nach der bezwe>ten
Wirkung verändern muß; die Erfahrung hat indeß be-
wieſen , daß es im Allgemeinen vortheilhaft ſei, Dampf
von mehr als 844 oder 992 Grad R., d. h. ſolchen
anzuwenden, welcher einer Quedfilberfäule von mehr
als 960 Millim. Höhe das Gleichgewicht hält. Ver-
möge der an ſämmtlichen Dampfzuführungsröhren an-
gebrachten Hähne kann man übrigens die Spannung
der mit den Knochen in Berührung befindlichen Dämpfe
beliebig reguliren, indem man mittels der bei g, Fig. 8,
an jedem Cylinder, oder no< beſſer eines am Ende
der Dampfzuführungsröhre angebrachten Ihermometerg
leicht erſieht ob
man den Dampfweg verſtärken oder
verengen müſſe.
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