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nicht die für deren längere Dauer erforderliche Bi:
fhung, fondern er beichränkt fi nur auf die uners
láßlihen Maßregeln für die Sicherheit der Arbeiter,
und hält die rôlligen Maſſen durch Breterverſchlaz
gungen, welche durch querliegende Hölzer aus einander
gehalten werden. Mauerungen für eine längere Dauer
werden nur bei Stollenröfchen angewendet, die in der
Nähe der Mundlöcher durch: ein röliges, wenig. tiefes
Gebirge führen. Diidt das Gebirge in dieſem
Falle nicht ſehr ſtark, fo find einfache, 2 Fuß ſtarke,
mit bydraulifbem Mörtel oder zumeilen auch nur
troden aufgeführte Mauern: zur Unterftügung hinrei-
chend. Ueben dagegen die Gebirgsmaflen einen flat:
fen Drud aus, fo ift ed weit zwecimäßiger, in der
Köfche eine Gewölbmauer: aufzuführen und die Kappe
mit dem an den Böſchungen aufgeworfenen Gebirge
zu bededen, und es muß dies immer dann geſchehen,
wenn die Röſche etwas tief geführt werden muß.
Bei dem eigentlichen Tagebaue richtet man fid
un nach den folgenden allgemeinen Grund:
äben:
1) Zuvörderſt muß ein hinlänglich bedeutender
Theil von der abzubauenden Lagerſtätte entblößt oder
abgeräumt werden, damit die abzubauenden Sub-
ſtanzen leiht gewonnen und gefördert werden können,
Man muß hierauf bis zum Liegenden oder der Sohle
der Lagerſtätte niedergehen, wenn dieſelbe ein ſehr
flachfallendes oder fühliges Lager, oder wenn fie ein
von allen Seiten begrenzter Stod ift, oder bis zu
einer großen Tiefe, wenn die Lagerſtätte ein merkliches
Fallen hat, ohne jedoch: durch Einbrüche der: Wände
des Baues gehindert zu! werden.
2) Man muß ſi< die Mittel für die Waſſer-
haltung reſerviren , wenn ſich dieſelben auf der Sohle
der Baue ſammeln. Zu dem Ende müſſen ſie alle
einem, an dem tiefften Puncte liegenden Sumpfe zu,