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durch die Unterschriften der betreffenden einzelnen Lehrer und der
Direktion, enthalten. Die Fortſchritte in den Studien werden
hierin durch die Prädikate
erſte Klaſſe mit Auszeichnung,
erſte Klaſſe,
zweite Klaſſe,
dritte Klaſſe
gewürdiget, wobei nur noh die Abſtufungen
zwiſchen erſter und zweiter Klaſſe,
zwiſchen zweiter und dritter Klaſſe
zuläſſig ſind. Dieſe Zeugniſſe werden von dem Borfigenden der
Verivaltungs - Kommiſſion der Gewerbeſchulen kontraſignirt, und
den Schülern unentgeltlich verabfolgt.
Ein Zwang, fih den Prüfungen zu unterwerfen, findet
nicht Statt; jedoch ift von dem Reſultate derſelben in beſtimmten
Fällen die Zulaſſung zur Fortſezung der Studien abhängig
(\. Seite 49—50). Wer die Schlußprüfung eines Faches nicht ge-
macht hat, erhält aus dieſem Fache keine Zenſur über ſeine
Fortſchritte; vielmehr wird in dem Zeugniſſe ausdrü>lih der
Umſtand bemerkt, daß eine Prüfung nicht Statt gefunden habe.
Zur ehrenden und aufmunternden Anerkennung für Schüler,
die fich bei ihren Studien an der polytechnifchen Schule befon-
ders hervorgethan haben, iſt die Ertheilung von Prämien
eingeführt, welche in nüglichen und koſtbaren Büchern über ent-
ſprechende techniſche Gegenſtände beſtehen. Die Verleihung dieſer
Prämien findet nur an Solche Statt, welche die Lehranſtalt zu
ihrer Ausbildung für einen praktiſchen Lebensberuf (ſei es im
mechaniſch - techniſchen, chemiſch -techniſchen oder Bau- Fache) be-
fucht, einen vollſtändigen, wenigſtens zweijährigen Kurſus
in jeder Hinficht mit Auszeichnung beendigt haben, und im
Begriffe find, von der Schule abzugeben. Das Lehrer-Kolles
gium tritt in dieſer Abſicht am Schluſſe eines jeden Schuljahres
zu einer Berathung zuſammen, und fhlägt durch das Organ der
Direktion die einer Prämie für würdig gehaltenen Schüler vor,
deren Beſtätigung hierauf von Seite der Verwaltungs - Kommiſſion
erfolgt.
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