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sich bis zu 1 oder 2 Minuten erstrecken können, in genauen
Uhrangaben zur Erscheinung kommen zu lassen, vielmehr
Alles dafür spricht, in solchen Fällen eine gemeinsame
mittlere Ortszeit, deren Gebiet sich im vorliegendem Falle
vielleicht bis Potsdam erstrecken könnte, im bürgerlichen
Leben ausschliesslich gelten zu lassen.
Abgesehen von Ausnahmen der vorstehenden, eng be
grenzten Art und von ähnlichen vereinzelten Lösungen eines
Theiles der vorliegenden Schwierigkeiten wird die Aufrecht
erhaltung der natürlichen Ortszeiten sowohl im bürgerlichen
Leben, als auch in den für das letzere bestimmten äusseren
Zeitangaben der Verkehrsanstalten sich schliesslich überall
als diejenige Massregel erweisen, welche für die Gesammt-
heit geringere Uebelstände mit sich bringt, als irgend ein
künstliches Verfahren.
Der Einzelne wird allerdings auf der Reise von den
unablässigen Veränderungen der Ortszeiten gegen seine
eigene Uhrzeit stets in gewissem Grade gestört und be
lästigt werden, wenngleich auch diese kleinen Uebelstände
durch die an den Bahnhöfen bereits eingeführten und
eventuell noch zu erweiternden und zu vervollständigenden
Angaben von Längendiflerenzen in Zeitausdruck ansehnlich
vermindert werden.
Da aber überhaupt die Zeit, während deren der Ein
zelne auf der Eisenbahn unterweges ist, im Allgemeinen
doch nur einen sehr kleinen Bruchtheil seiner Lebenszeit
beträgt, werden die kleinen Uebelstände, die er im Verlaufe
solcher Reisen zu erdulden hat, nicht in Frage kommen
gegen die oben in aller Kürze dargelegten, viel schwerer
wiegenden und unablässig wirkenden Uebelstände, denen er
ausgesetzt sein würde, wenn das bürgerliche Leben in sche
matische, von den mittleren Orts-Sonnenzeiten bis zu einer
Viertelstunde und noch stärker abweichende Zeitsysteme ge
zwängt würde.
Auch ist mit Sicherheit anzunehmen, dass für Jemanden,
bei welchem durch öfteres oder gar gewohnheitsmässiges
Eisenbahnreisen jene Bilanz der Uebelstände als weniger