Full text: Ortszeit und Weltzeit

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sich bis zu 1 oder 2 Minuten erstrecken können, in genauen 
Uhrangaben zur Erscheinung kommen zu lassen, vielmehr 
Alles dafür spricht, in solchen Fällen eine gemeinsame 
mittlere Ortszeit, deren Gebiet sich im vorliegendem Falle 
vielleicht bis Potsdam erstrecken könnte, im bürgerlichen 
Leben ausschliesslich gelten zu lassen. 
Abgesehen von Ausnahmen der vorstehenden, eng be 
grenzten Art und von ähnlichen vereinzelten Lösungen eines 
Theiles der vorliegenden Schwierigkeiten wird die Aufrecht 
erhaltung der natürlichen Ortszeiten sowohl im bürgerlichen 
Leben, als auch in den für das letzere bestimmten äusseren 
Zeitangaben der Verkehrsanstalten sich schliesslich überall 
als diejenige Massregel erweisen, welche für die Gesammt- 
heit geringere Uebelstände mit sich bringt, als irgend ein 
künstliches Verfahren. 
Der Einzelne wird allerdings auf der Reise von den 
unablässigen Veränderungen der Ortszeiten gegen seine 
eigene Uhrzeit stets in gewissem Grade gestört und be 
lästigt werden, wenngleich auch diese kleinen Uebelstände 
durch die an den Bahnhöfen bereits eingeführten und 
eventuell noch zu erweiternden und zu vervollständigenden 
Angaben von Längendiflerenzen in Zeitausdruck ansehnlich 
vermindert werden. 
Da aber überhaupt die Zeit, während deren der Ein 
zelne auf der Eisenbahn unterweges ist, im Allgemeinen 
doch nur einen sehr kleinen Bruchtheil seiner Lebenszeit 
beträgt, werden die kleinen Uebelstände, die er im Verlaufe 
solcher Reisen zu erdulden hat, nicht in Frage kommen 
gegen die oben in aller Kürze dargelegten, viel schwerer 
wiegenden und unablässig wirkenden Uebelstände, denen er 
ausgesetzt sein würde, wenn das bürgerliche Leben in sche 
matische, von den mittleren Orts-Sonnenzeiten bis zu einer 
Viertelstunde und noch stärker abweichende Zeitsysteme ge 
zwängt würde. 
Auch ist mit Sicherheit anzunehmen, dass für Jemanden, 
bei welchem durch öfteres oder gar gewohnheitsmässiges 
Eisenbahnreisen jene Bilanz der Uebelstände als weniger
	        
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