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und passend, denselben auszusenden, um als Marsischer
Charlatan 1 ) aufzutreten, da er die Gewandtheit besitze,
ohne jede Furchtsamkeit und Gefahr eine so gefährliche
und grosse Schlange zu handhaben. Auch machte er
■dem strahlenden Apoll den Vorschlag, sich der Schlange
für seine Giftmischer und Magier zu bedienen, auch könne
er sie ja seinen Ärzten überlassen, z. B. dem Äskulap,
um Theriak daraus zu bereiten. Auch der Minerva bot
er sie an, ob sie sich derselben nicht vielleicht bedienen
könne, um an irgend einem wiedererstandenen Laokoon
Rache zu nehmen. „Nehme sie, wer will,“ sagte der
grosse Patriarch, „und mache er, was er will, sowol mit
der Schlange, wie mit dem Schlangenträger ; nur dass sie
von hier fortkommen und an ihre Stelle soll der Scharf
sinn und die Geschicklichkeit treten, die man an
der Schlange beobachtet und bewundert.“
„Es trete also die Geschicklichkeit ein,“ sagten
alle, „sie ist des Himmels nicht weniger wert als ihre
Schwester, die Klugheit; denn wenn jene es versteht, zu
befehlen und anzuordnen, was zu tliun und zu lassen ist,
um zu irgend einem Ziele zu gelangen, so versteht diese,
kraft ihrer guten Einsicht vor und während der Ausführung
zu beurteilen, wie es zu bewerkstelligen ist, und schlägt die
Plumpheit, den Unbedacht, den Stumpfsinn aus dem Felde,
wo die Sachen bedenklich und zweifelhaft werden. Aus der
Schale der Weisheit trinke sie das Wissen und empfange
und gebäre die Thaten der Klugheit.
Pfeil: ersetzt durch die Aufmerksamkeit.
,,Bezüglich des Pfeiles,“ sagte Momus, „bin ich
immer neugierig gewesen, zu wissen, wem er eigentlich
gehört, ob es derselbe ist, mit welchem Apoll den grossen
Python getötet hat, oder der, mit welchem Venus ihren
Schelm von Sohn anstiftete, den wilden Mars zu ver
wunden, der ihr dann zur Strafe dafür einen anderen bis
an’s Heft in den Leib stiess, oder ob es einer dei
x ) Die Marsen, eine Völkerschaft in Latium, waren im Altertum
bekannt durch ihre Zauberer und Schlangenbeschwörer, welche auch
Schlangenbisse durch Besprechung heilten, cf. Cäsar, bell, civil. I, 15.