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Abschnitt 8.
Die perspektivischen Flucht- oder Verschwindungspunkte (Distanzpunkte).
erspektive ist ohne die außerordent
lich wichtigen Fluchtlinen nicht mög
lich und folglich sind auch deren
sichtbaren Grenzen, die Fluchtpunkte,
eng mit der perspektivischen Wissen
schaft verbunden. Zumal die kon
struktive perspektivische Projektion
verwendet ausschließlich die geraden
Fluchtlinien und deren Fluchtpunkte,
um mit ihrer Hilfe alle anderen Punkte und Linien
auf der Projektionsfläche (Bildebene) in ihrer per
spektivischen Lage und Form genau festzulegen.
Alle perspektivischen geraden Linien haben
einen Flucht- oder Verschwindungspunkt, in dem sie
scheinbar verlaufen, weil ihre Sichtbarkeit in diesem
Punkte aufhört, also die entfernteste Grenze findet.
In dem Beispiele Abbildung Villa liegt der
Verschwindungspunkt F auf dem Horizonte für alle
parallelen Linien, die mit der Richtung der Fahr
straßen gleich laufen, und der Punkt befindet sich
nur deshalb auf dem Horizonte, weil diese Linien
horizontal liegen. Ihr Verschwindungspunkt F liegt
nach links vom Augenpunkte, und zwar deshalb,
weil ihre Richtung von jener der Sehlinie oder
Augenrichtungslinie nach links ab weicht. Wäre
diese Abweichung nach links noch größer, so würde
sich auch der /vPunkt oder Fluchtpunkt vom A
noch mehr nach links entfernen. Bei paralleler
Richtung zur Sehlinie muß sich jedoch der Punkt F
mit A decken; je mehr die Abweichung nach rechts
erfolgt, entfernt sich auch F von A nach rechts.
Das alles hat seine Giltigkeit für die horizon
talen Linien und Flächen; doch wenn z. B. die
Parallelen nach abwärts laufen, etwa talwärts wie
von einer Anhöhe, so werden ihre Verschwindungs
punkte je nach der Richtung rechts oder links vom
A-Punkte, aber unter dem Horizonte liegen. Ebenso
wird sich der Fluchtpunkt der Linien, die nach
aufwärts einer Anhöhe nach der Bildebenentiefe zu
streben, über dem Horizonte befinden.
Folgende Lehrsätze sind für die Flucht- oder
Verschwindungspunkte von geraden Linien maß
gebend:
1. Ein Fluchtpunkt ist die sichtbare Grenze
einer unendlich langen Linie im perspektivischen Bilde.
2. Jede Gattung von Linien (also Linien mit
paralleler, gemeinsamer Richtung) hat ihren be
sonderen (eigenen) Fluchtpunkt.
3. Alle parallelen Linien haben den gleichen
Fluchtpunkt.
4. Gerade horizontal laufende Linien haben
ihren Fluchtpunkt stets auf dem Horizonte liegend.
5. Der perspektivische Fluchtpunkt wird für
alle horizontalen Linien aus dem geometrischen
Grundrisse bestimmt; für nicht horizontale Linien
aus dem Grundrisse für ihre Horizontalprojektion,
und aus dem Aufrisse für die Fluchtrichtung der
fallenden oder steigenden Lage.
Für die Auffindung eines perspektivischen
Fluchtpunktes im geometrischen Grundrisse ist
folgende Regel zu beachten:
Regel: Der Flucht- oder Verschwindungspunkt
einer bestimmten Gattung horizontaler Linien wird
in der geometrischen Grundrißprojektion aufgesucht,
indem in der Richtung dieser Linien eine Parallele
vom Standpunkte (St.) aus auf die Grundlinie der
Bildebene, d. i. die Bildebenenspur gezogen wird.
Die Entfernung des Augenpunktes von dem Durch
gangspunkte dieser Parallelen durch die Bildebenen
spur gibt die Entfernung des Fluchtpunktes vom
A-Punkte auf dem Horizonte im Perspektivbilde an.
Wenn dieser im Grundrisse nach rechts oder links
liegt, so ist er auch auf der Zeichenfläche der Per
spektivkonstruktion nach rechts oder links in der
selben Weise zu legen.
Die Fig. 42 zeigt das Auffinden solcher Flucht
punkte. Der horizontale kreuzende Weg läuft
parallel zur Augenrichtung, folglich liegt sein F.-
Punkt auf dem A-Punkte. Die Linien der horizon
talen Landstraße ziehen nach rechts, deshalb gibt
die parallele vom S/.-Punkte aus gezogene Linie im
Durchschnitte mit der Bildebenenspur in F a den
Fluchtpunkt rechts des Augenpunktes an. Die hori
zontalen Ackerfurchen dagegen führen nach links,
und die Parallele von S/.-Punkt auf die Bildebenen
spur legt in F b links vom A-Punkte den Fluchtpunkt
für die Richtung aller Furchen fest.
Um den Fluchtpunkt von geraden nicht hori
zontalen Linien zu bestimmen, bedarf es sowohl der
Auffindung des /vPunktes für die horizontale Pro
jektionsrichtung, als auch des stets senkrecht über
oder unter diesem liegenden /^.-Punktes für die eigent
liche, die steigende oder fallende Richtung dieser
Geraden. Figur 43 veranschaulicht perspektivisch
gezeichnet eine solche Linie A B im Raume, deren
Aufrißprojektion a-b und Grundrißprojektion a' b' ist.
Eine zu dieser letzteren parallele Linie vom S/.-Punkte
aus schneidet in F die Bildebenen- oder Aufrißspur
im geometrischen Grundrisse; nach Lehrsatz 4 liegt
der Fluchtpunkt für diese horizontale Richtung auf
dem Horizonte im Perspektivbilde in F'. Da nun
der zweite Fluchtpunkt, der der Vertikalrichtung,
auf der senkrechten Linie zum Horizonte, durch F'
gezogen, liegen muß und aus dem Aufrisse zu kon
struieren ist, so wird durch den Augenpunkt in der
Aufrißprojektion, der hier zugleich der des perspek
tivischen Bildes ist, eine parallele Linie zur Aufriß
projektion a-b der Geneigten gezogen und da, wo
diese Senkrechte (durch F') schneidet, liegt F", der
Fluchtpunkt der fallenden Richtungslinien.
Derartige Projektionen sind in der folgenden
Figur 44 a für den Zeichentisch als Aufriß und
Grundriß in eine Fläche gelegt, um die Konstruktion