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für die stetige Funktion X von x, deren Wurzeln zu be
stimmen sind, der Unterschied der Funktionswerte X[b)
— X(a) dem Unterschiede b — a proportional gesetzt werden
kann, wenn b — a klein ist.
In der Regel ist bei einer Gleichung nur eine Wurzel
— bei mehreren Gleichungen nur ein System zusammen
gehöriger Werte der Unbekannten —, deren Wert beiläufig
bekannt ist, zu bestimmen.
1. Regula falsi. Ist X = 0 eine Gleichung zur Be
stimmung der Unbekannten x, w eine bestimmte Wurzel,
a, a! zwei Näherungswerte von w, so sei für
x — w X — 0
x = a X — A
x = a' X = A'.
Sind a — w, a' — w klein, so gilt näherungsweise
a — w : a' — w — A : A\
woraus
( 1 )
w — a —
A [a —■ a')
A — A' ~
A'{a'—a)
A' — A
folgt. Es ist vorteilhaft, die Näherungen a und a' so zu
wählen, daß die Wurzel w zwischen dieselben fällt.
In der Anwendung findet häufig der Fall statt, daß
X — c + f(x) — x
ist, wo f(x) die Unbekannte x enthält, dabei aber klein ist
und für geringe Änderungen von x sich wenig ändert. In
diesem Falle ist es zweckmäßig, das obige Verfahren etwas
zu modifizieren.
Sind nämlich a und a' zwei Näherungswerte von w, so
sind
ö = c + f(a), a' — c -f- f[a')
zwei genauere Werte von w, und A = a — a, A' — a '— a'
die Fehler.