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ben, und vorhin bemeldte zwey Studenten, wel
che er auf solche Art sowohl in der Kapelle, und
diejenigen welche er in Kopenhagen zum studi-
renhalt, solche Personen sind, welche bequem
zum studiren, und Luft dazu haben, so, daß
man hoffen kann, daß sie sich verbeffem werden.
So soll er auch diese Kapelle, seine Residenz und
andere Güter, so dazu gehören, in gurem(Dtan-
de und aufrecht halten., und die Bauern so auf
demselben Gute wohnen, nach dem Gesetze, wie
es sich gebührt, und nach der Gerechtigkeit be-
handeln, und keinem derselben, dem Gesetze zu
wider , etwas Unrechtes zuzufügen oder diesel
ben mit einigen neuen Verbindungen oder an
dern ungewöhnlichen Auflagen zu beschweren,
auch keinen Wald so dazu liegt, zur Ungebühr
auszuhauen oder aushauen zu lassen. Dahe»
ro verbiethen wir allen, wer es auch ist oder seyn
kann, besonders unsern Vögten, Bedienten
und allen andern, vorbemeldtrn Tycho Brahe,
gegen dieses (oder was dem obdcschriebenen zu
wider seyn kann) an der vorhin benennten Ka
pelle der heil. drey Bonite, oder deren Ein«
fünfte und rechten Zulage, wie vorhin geschrie
ben steht, zu hindern, oder aus einige Art et»,
was nachrheiliges zu unternehmen, bey unserer
Huld und Gnade. A&um Friederichsburg den
zJun.im Jahr 1579 -
So bald Cycho v. Brahe diese schöne Prä-
bende in Rothschild erhalten hatte, so sollte er
also-