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könnten. Und die Bauern in Gegenwart oben
genennter zweyen guten Männer, ihm solches
selber bewilliget und gut geheißen haben: So
haben wir ein solches Lnerbiethen und der
Bauern eigeneBewilligung,nicht sür unbillig hal
ten können-Wie wir denn auch erfahren,daß wenn
die Bauern nach denen Kaufstädten siegeln, so
werden sie bisweilen von dem Winde aufgehal-
ten, und versäumen darüber viel an ihrer Nah
rung und Handthierung, ja verzehren wohl auch
darüber einen Theil davon ohne Nutzen. Da-
hero wollen wir gleichfalls, daß die Bauern auf
vorbemeldtem Hueen, künftig verpflichtet seyn,
nach ihrem eigenen Contráete und Bewilligung,
die Waaren so sie zu verkaufen und mit sich zu
führen haben, ehe sie damit vom Lande ausle
gen , erstlich dem Tycho Brahe anzubiethen.
Doch soll er ihnen soviel und richtig dafür be
zahlen , so viel als sie in der Nächstliegenden
Kaufstadt dafür bekommen könnten, und ihnen
die Waaren nicht für weniger als sie gelten,
abdringen.
Diese vorgeschriebene Einrichtung und Ord
nung wollen wir, wie es vorgeschrieben steht,
nach allen ihren Worten, Punkten und Arti-
cf ein, daß sie auf alle Weise gehalten werde,
und man derselben nachlebe: Dahero bitten
und befehlen wir, vorbe neldtemTycho Brahe,
wie auch denen Bauern, so auf erwähntem
Hueen wohnen, daß ihr euch gänzlich darnach
zu richten und zu verhalten wisset, und daß ihr