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zu Knudstrup, unserm Manne und Diener,
bis auf weiteren Bescheid, aus dem Zolle ln un
serer Kausstadt Helsingöhr, 402 alte Thaler ver
schrieben haben; anstatt eines Lehns, mit wel
chem wir ihn in unserm Reiche Norwegen beleh
net hatten, und nachdem es annehmen und un
ter das Hauptlehn legen lassen: So haben wir
gnädigst bewilliget und zugestanden, und bewil
ligen und zugestehen wir mit diesem unserm offe
nen Briefe, daß vorerwähnter Tycho Brahe
ferner die bemeldten 400 Thaler bekommen, und
aus erwähntem unserm Zolle hier in Helsingöhr
vergnüget werden möge und solle. Und soll sein
Tag mit vorerwähnter Pension, bis verwiche-
nen Philipps und JacobiTag berechnet werden:
So, daß ihm nun hemeldte 422 Thaler, als
dieses Jahres Pension, bis an diesen Jahrestag
und darnach fernerhin , vor das folgende Jahr
von verwichenem Philipps und Zacobi bis den
nächsten Philippi und Zacobi Tag Anno 1588.
und solchergestalt soll von Jahre zu Jahre bis zu
diesem Jahrstag fortgefahren, und so längs wir
ihm erwähnte Pension bewilligen werden. Wir
bitten und befehlen also unsern Zöllnern und Zoll-
schreibern hier in bemeldtem Helsingöhr, denen
so es nun sind öderes künftig seyn werden, daß
sie sich darnach richten, jährlich zu der Zeit, wel
che vorgeschrieben steht, erwähntem Tycho Bra
he, benennte 422 Thaler von unsertwegen, von
dem Zolle zu geben, und ihn zu vergnügen/und
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