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mit der Zeit bekannt, sondern auch hier mehr
als anderwärts vermehret und verbessert werden
möge, diesem Reiche zu Ehren, und zum An
denken und Erinnerung, Höchstbemeldten un
sers lieben seligen Herrns und Königs, cer sich
hat gefallen lassen, solches alles gleichfalls zu be
fördern- Daß wir dahero diese Umstände be
trachten, und solches sowohl in den unmündigen
Jahren unsers allergnädigsten erwählten Herrn,
Prinzen und Königs, von wegen Sr. Majestät
stets bedenken, sondern auch zu seiner Zeit künf
tig Se. Majestät unterrichten und vermahnen
wollten; daß dasjenige, so auf vorerwähnter
Insel Hueen auf solche Art, wie. oben geschrie
ben sieht, an besondern Gebäuden, Instrumen
ten und andern Sachen, so dazu gehören, er
richtet und vollendet ist, nicht alleine in seiner
Zeit, ohne seinen ferneren Schaden und Be
schwerung , solle im Stande gehalten werben,
sondern es solle auch nach seinem Hintritte stets
zu eben dem Gebrauche dienen. Und dazu solle
eine beständige nothdürstige Unterhaltung, durch
eine gewisse Fundanon und Zulage verordnet wer
den, damit dieses Werk, so nun einmal mit
großer Mühe und Unkosten daselbst errichtet und
Vollender ist, nicht vergeblich seyn und verfallen
möge: Dabey begehrt er auch, daß, wenn je
mand der Seinigen insbesondere, oder auch
nachdem jemand seiner nächsten Verwand
ten, oder auch nachdem einer vom Däni
schen eingebohrnen Adel, oder auch andere,
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