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er nun daselbst, zu Vermehrung der erwähnten
astronomischen Kunst, und zu ausführlicher Un
terweisung (in derselben) errichtet hat, solche kön
nen künftig, wie sie nun vorgefunden werden,
auf Unkosten Sr. königlichen Majestät und der
Krone, ohne Schaden und Nachtheil des er
wähnten Tpcho Brahes im Stande gehalten
werden. Desgleichen haben wir auch verspro
chen , daß wir künftig unsern allergnädigsten er
wählten Herrn, Prinz und König, wenn Se.
Majestät ihre mündigen Jahre erreichen, un
terweisen wollen und sollen, daß Se. Majestät
sich die Verbesserung dieser löblichen astronomi
schen Kunst soll lassen beliebig seyn, und nicht
alleine bey Macht und im Stande halten, was
anitzo auf bemeldter Insel Hueen wohl angefan
gen und vollendet ist, sondern auch gnädigst ver
ordnen möge, daß einige gewisse Einkünfte von
Canonicaten oder andern geistlichen Lehnen fun-
diret werden können, damit gute Gemüther da
durch bewogen werden, sich dieser Kunst zu be
fleißigen, und daß dieselbe allezeit bey Uns in
diesem Reiche, bey Kräften bleiben und im Stan
de gehalten werden möge. Und wenn jemand
von den Angehörigen des Tycho Brahes dazu
bequem und tüchtig gefunden werden kann, so
soll er vor allen andern Dazu befördert werden,
damit ihnen seine Mühe und Beschwerniß zugute
kommen könne. Wenn auch niemand der Sei-
nigen, oder von seinen nächsten Verwandten
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