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fragte, i) Ob er gehöret, daß -D. Gellms die
Worte gesaget: darf man nicht scherzen. 2) Ob
er einigen Mürmelns erwähnet habe. 3) Daß
Magdalena ihren Sinn von ihm gewendet.
Der Rector sagte, daß er vorhero geantwortet,
daß er für seine Person damals ein solches gar
nicht gehöret oder gemerket hatte.
6) Ward ein Zettel gelesen, in welchem Dy-
cho Drahe den M. Hans festen befragte, wie
es bey der letzten Meisterkost(l) zugegangen
wäre. M. Hans antwortete erstlich, daß er
nicht nöthig hätte, das zu bezeugen, was beym
Trünke gesprochen worden, es wäre denn , daß es
ihm dieObrigkeit auferlegte Nachdem verlangte er,
daß es ihm die Profeffores geständig seyn wollten,
daß sie ihm solches auferleget hätten, ehe er es hätte
sagen wollen. Sie willigten alle ein, außer D.
Thomas Fincke, welcher es erst in Bedenken
nehmen wollte, che er so geschwind darem willig
te. Endlich legte eö ihm der Rector vor. Da
er denn sein Zeugniß kürzlich aufschrieb, unb es
dem Notario lieferte. Solches ward gleichfalls
aufgelesen, und lautete also:
Da mir meine Obrigkeit, der Magnif. Dn.
Rector auferleget hak, daß ich von etwas, so
hier in der Stadt im Jnnunashause, beynahe
vor einem Jahre, am andern Tage des Magi
ster Schmauses, geschehen und geredet worden.
So
(I) rNeisterkol? hieß ehedem das l^astqebot, 'wel
ches bey Erhaltung des Magistergrades gehalten
ward.