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Brahe verheirathek wäre, und folglich seine Frau
als eine Concubme angesehen , welche man da
mals eine Buhlschaft, oder in den altern Zeiten,
eine(ö mice) Frillekone nennete(^). Zum Bey
spiel können wir anführen, was die Frau Elisa
beth Bryske, in ihrem geschriebenen adelichen
Geschlechtregisier meldet, wenn sie also schreibt:
Der älteste Gohu des Otto Brahes und
der Lrau Brare Billes, Lycho Brahe,
(v) Es war beynahe damals keine Schande unter
dem Adel, sich eine Concubine zu halten, und es
gieng so weit, daß der König sehen mußte, ein
solche ärgerliches Leben durch öffentliche Ver
ordnungen zu hemmen. Unter andern Beyspie
len wollen wir dieß eine aus einem Urtheile an- 1
führen, welches bey dem Wiburger Landgerichte
1508 ge'ället worden ist. Darinn wird ein Mann,
Namens SörenIensen, verklaget, weil er Jür
gen Hansen, ein Hurenkind gescholten hatte. So
ren Jensen verantwortete sich damit, daß der
andere außer der Ehe gebohren wäre, und daß
seine Mutter niemals mit Hans Scheel (dieß war
ein Edelmann) wäre verehligt worden. Jürgen
-Hansen meynete, daß, obgleich seine Mutter
mehr als 20Jahre beu Hans Scheel gewesen, und
ohne Ehe r r Kinder mit ihm gezeuget, die Schlüs
sel und Schlösser in ihrer Gewalt gehabt, mit ihm
gegessen und getrunken hätte, und öffentlich mit
ihm zu Bette gegangen sey, so hatte sie sich doch
als eine gute ehrliche Frau aufgeführet, undwä-
re niemals in Rede und Ruf vor andere, als vor
-Hans Scheel gewesen. Darauf wurden Frau
Carbarina Brabbes, und des Wohlgeb. Axel
Nilsöns Briefe und Zeugnisse vorgeleget rc.
ward