Fernrohr. *
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mit mehreren Brillengläsern gespielt uncl bei dieser Gelegenheit zu
fällig zwei derselben in einer gewissen Entfernung hintereinander, auf
den nahen Kirchthurm gerichtet. Da sie ihn bedeutend grösser er
blickten, hätten sie ihren Yater hierauf aufmerksam gemacht, der dann
der ganzen Sache weiter nachspürte. Andere erzählen, es sei eines
Tages ein Fremder zu Lippershey gekommen und habe sich einige
Gläser von der Art, wie man sie jetzt an den gewöhnlichen Fernrohren
findet, bestellt, nach einigen Tagen sei er zurückgekehrt um die Glas
linsen abzuholen, bei welcher Gelegenheit er dieselben auf einen be
nachbarten Thurm gerichtet und nach diesem hingeschaut habe. Dann
sei er fortgegangen, Lippershey habe einen ähnlichen Yersuch mit
andern Gläsern gemacht und sei hierbei höchst erstaunt gewesen, weit
entfernte Gegenstände ganz nahe zu erblicken. Wie dem aber auch
sei, durch von Swindens Nachforschungen in den Archiven von Haag,
ergibt sich, dass Hans Lippershey am 2. Oktober 1608 den General
staaten eine Eingabe überreichte, in welcher er um ein Patent auf 30 Jahre,
so wie um eine jährliche Pension anhielt für eine Erfindung, wo
durch man, wie Mitgliedern der Generalstaaten bewiesen worden, in
die Ferne sehen könne. Zwei Tage später Hessen die Generalstaaten
das eingereichte, 1 '/ 2 Fuss lange Instrument prüfen und diese Prüfung
fiel nach der am 6. Oktober abgegebenen Erklärung der Experten,
ganz zu Gunsten der neuen Erfindung aus; nur wünschte man, Lip
pershey möge das Instrument der Art vervollkommnen, dass man
mit beiden Augen hindurchsehen könne. Zwei Monate später hatte
der Optiker diese Aufgabe gelöst und am 13. December gab eine aus
den Herren vanDorth, Magnus und van der Aa zusammengesetzte
Commission die Erklärung, dass das Instrument gut sei und dem Lande
Nutzen bringen werde. Dennoch erhielt Lippershey kein Patent;
man begnügte sich, ihm drei Doppelfernrohre für den Preis von 900 Gul
den abzukaufen und Hess sich übrigens auf Nichts ein, „da schon viele
Andere von der Erfindung Kenntniss erhalten hätten.”
Nahe um dieselbe Zeit, nämlich am 17. October, empfingen die
Generalstaaten ebenfalls eine Eingabe eines gewissen Jakob Adriaansz,
in welcher dieser erklärte, er sei seit zwei Jahren durch Nachdenken
und Fleiss auf die Erfindung eines Instrumentes gekommen, wodurch
man sehr entfernte Gegenstände so genau betrachten könne, wie wenn
sie in der unmittelbaren Nähe w r ären. Das dieser Eingabe beigelegte
Instrument sei zwar ein schlechtes und nur zur Probe gesandt, dennoch
leiste es nach dem Urtheile Sr. Excellenz des Stadthouders und meh
rerer anderer Personen ganz eben so viel wie dasjenige, welches kürz
lich ein Bürger aus Middelburg vorgelegt habe. Er bitte daher um
ein Patent auf die Dauer von 22 Jahren. Auf letzteres gingen aber
die Generalstaaten nicht ein.
Was den Brillenmacher Zacharias Jansen in Middelburg, den
selben, welcher gegen Ende des 16. Jahrhunderts das zusammengesetzte
Mikroscop erfand, anbetrifft, so hat man diesen mit Unrecht eine lange
Zeit hindurch als den ersten Erfinder des Fernrohrs betrachtet, ob
gleich er der ganzen Sache durchaus fremd bleibt. Erst im Jahr 1610