Full text: Handbuch der Elektrochemie

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Knallgasvoltameter. 
Unterbrechung zur Feststellung des Knallgasvolumens, sowie endlich die 
Notwendigkeit, die Meßröhre öfter nachzufüllen. 
Diese Umständlichkeiten und Fehlerquellen veranlaßten Bunsen, 
die Volumbestimmungen durch Gewichtsbestimmungen zu ersetzen. Sein 
Voltameter ist eine kleine mit zwei Platinelektroden 
versehene Flasche, welche durch ein mit konzentrier 
ter Schwefelsäure (bezw. Chlorcalcium) beschicktes 
Röhrchen zum Trocknen des entweichenden Knall 
gases geschlossen ist. Der Gewichtsverlust dieses, 
20°/oige Schwefelsäure (oder nach Oettel 10 bis 
20°/oige Natronlauge) haltenden, Apparates nach 
dem Durchgänge des Stromes ergibt die Menge des 
zersetzten Wassers. 0,5363 mg Knallgas entspricht 
1 ccm. 
Nach Meidinger 1 ) liegt die Hauptfehlerquelle 
des Knallgasvoltameters im Sauerstoff, der zum Teil 
zur Bildung von Wasserstoffsuperoxyd verbraucht 
wird. Er empfiehlt daher, nur den Wasserstoff zu 
messen und denselben an einer nicht zu großen 
Drahtkathode zur Abscheidung zu bringen. Die 
Schwefelsäure muß vor dem Gebrauch zur Zer 
störung von etwa vorhandenem Wasserstoffsuperoxyd 
ausgekocht werden. Bei Einhaltung „dieser A 7 or- 
sichtsmaßregeln ist das Voltameter ein höchst be 
quemes und zuverlässiges Meßinstrument starker galvanischer Ströme“. 
Weit zweckmäßiger ist es aber jedenfalls, die Ablagerung von 
Metallen aus Lösungen ihrer Salze an der Austrittsstelle des Stromes zur 
Messung seiner Intensität zu benutzen. 
Fig. 93. 
Knallgasvoltameter. 
Silb ervoltameter. 
Von den Metallvoltametern ist Poggendorffs Silbervoltameter 
das genaueste, weil die durch den Strom abgeschiedene Menge Silber 
relativ groß (1 A. scheidet in der Minute 0,06708 g, in einer Stunde 
4,0248 g Silber ab; lg Silber entspricht 894,46 Coulombs) und daher, 
selbst bei schwachen Strömen, leicht genau zu wägen ist. Es ist 
deshalb auch das Silbervoltameter bei der gesetzlichen Definition des 
Coulomb zu Grunde gelegt worden (S. 116). 
Die Bedingungen, unter denen das Silber abzuscheiden ist, sind 
nach den vom Bundesrat für das Reichsgesetz vom 1. Juni 1898 er 
lassenen Ausführungsbestimmungen folgende: 
„Die Flüssigkeit soll eine Lösung von 20 bis 40 Gewichtsteilen 
reinen Silbernitrats in 100 Teilen chlorfreien destillierten Wassers sein; 
sie darf nur so lange benutzt werden, bis im ganzen 3 g Silber auf 
100 ccm der Lösung elektrolytisch ausgeschieden sind. 
Die Anode soll, soweit sie in die Flüssigkeit eintaucht, aus reinem 
Silber bestehen. Die Kathode soll aus Platin bestehen. Uebersteigt 
die auf ihr abgeschiedene Menge Silber 0,1 g auf das Quadratzenti 
meter, so ist das Silber zu entfernen. 9 
9 Meidinger, Ann. Chem. Pharm. 11, p. 57 (1858).
	        
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