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Knallgasvoltameter.
Unterbrechung zur Feststellung des Knallgasvolumens, sowie endlich die
Notwendigkeit, die Meßröhre öfter nachzufüllen.
Diese Umständlichkeiten und Fehlerquellen veranlaßten Bunsen,
die Volumbestimmungen durch Gewichtsbestimmungen zu ersetzen. Sein
Voltameter ist eine kleine mit zwei Platinelektroden
versehene Flasche, welche durch ein mit konzentrier
ter Schwefelsäure (bezw. Chlorcalcium) beschicktes
Röhrchen zum Trocknen des entweichenden Knall
gases geschlossen ist. Der Gewichtsverlust dieses,
20°/oige Schwefelsäure (oder nach Oettel 10 bis
20°/oige Natronlauge) haltenden, Apparates nach
dem Durchgänge des Stromes ergibt die Menge des
zersetzten Wassers. 0,5363 mg Knallgas entspricht
1 ccm.
Nach Meidinger 1 ) liegt die Hauptfehlerquelle
des Knallgasvoltameters im Sauerstoff, der zum Teil
zur Bildung von Wasserstoffsuperoxyd verbraucht
wird. Er empfiehlt daher, nur den Wasserstoff zu
messen und denselben an einer nicht zu großen
Drahtkathode zur Abscheidung zu bringen. Die
Schwefelsäure muß vor dem Gebrauch zur Zer
störung von etwa vorhandenem Wasserstoffsuperoxyd
ausgekocht werden. Bei Einhaltung „dieser A 7 or-
sichtsmaßregeln ist das Voltameter ein höchst be
quemes und zuverlässiges Meßinstrument starker galvanischer Ströme“.
Weit zweckmäßiger ist es aber jedenfalls, die Ablagerung von
Metallen aus Lösungen ihrer Salze an der Austrittsstelle des Stromes zur
Messung seiner Intensität zu benutzen.
Fig. 93.
Knallgasvoltameter.
Silb ervoltameter.
Von den Metallvoltametern ist Poggendorffs Silbervoltameter
das genaueste, weil die durch den Strom abgeschiedene Menge Silber
relativ groß (1 A. scheidet in der Minute 0,06708 g, in einer Stunde
4,0248 g Silber ab; lg Silber entspricht 894,46 Coulombs) und daher,
selbst bei schwachen Strömen, leicht genau zu wägen ist. Es ist
deshalb auch das Silbervoltameter bei der gesetzlichen Definition des
Coulomb zu Grunde gelegt worden (S. 116).
Die Bedingungen, unter denen das Silber abzuscheiden ist, sind
nach den vom Bundesrat für das Reichsgesetz vom 1. Juni 1898 er
lassenen Ausführungsbestimmungen folgende:
„Die Flüssigkeit soll eine Lösung von 20 bis 40 Gewichtsteilen
reinen Silbernitrats in 100 Teilen chlorfreien destillierten Wassers sein;
sie darf nur so lange benutzt werden, bis im ganzen 3 g Silber auf
100 ccm der Lösung elektrolytisch ausgeschieden sind.
Die Anode soll, soweit sie in die Flüssigkeit eintaucht, aus reinem
Silber bestehen. Die Kathode soll aus Platin bestehen. Uebersteigt
die auf ihr abgeschiedene Menge Silber 0,1 g auf das Quadratzenti
meter, so ist das Silber zu entfernen. 9
9 Meidinger, Ann. Chem. Pharm. 11, p. 57 (1858).