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dann alle Mittwoche im Advent (in den vier Wochen der vier
Adventssonntage); alle Mittwoche in den vierQuatemberzeiten,
und endlich die folgenden Vigilien (d. h. die Tage vorder:
Festen): nämlich der Tag vor dem Pfingstsonntage; vor Peter
und Paul (den 28. Juni); vor Mariä Himmelfahrt (den 14.
August); vor Allerheiligen (den 3 i. October) ; vor Mariä Em-
pfängniß (den 7. December), und vor dem Christfeste (den 24.
December). Fällt eine dieser Vigilien auf einen Sonntag/ so
wird der Fasttag auf den vorhergehenden Samstag verlegt/
selbst wenn dieser Samstag ein Festtag ist.
Von den vier Quatembermittwochen haben wir bereits
oben die zwey beweglichen angegeben. Nämlich der erste oder
Fastenquatember fällt immer auf den Mittwoch zwischen dem
ersten und zweyten Fastensonntag; der zweyte oder Dreyfaltig-
keits-Quatember fällt auf den Mittwoch der Pfingstwoche zwi
schen dem Pfingst- und Dreyfaltigkeitssonntag; der dritte oder
Kreuzerhohungs-Quatember fällt auf den Mittwoch nach Kreuz
erhöhung/ d. h. zwischen den i 5 . und 21. September/ und
der vierte oder Lucia-Quatember fällt auf den Mittwoch nach
Lucia/ d. h. zwischen dem 3 . und 4. Adventssonntag/ oder zwi
schen dem 14. und 20. December. Ist der 14. September oder
der i 3 . December ein Mittwoch/ so sind die diesen Tagen nächst
folgenden Mittwoche die Quatember-Mittwoche.
Die oben erklärte Bestimmung des Osterfestes in der ka
tholischen Kirche führt auch für dieses Fest sowohl als für die
übrigen veränderlichen Feste gewisse Grenzen ein/ zwischen
welchen diese Festtage immer fallen müssen. So kann in dem
Gregorianischen Kalender der Ostersonntag nicht vor dem 22.
März, und nicht nach dem 25 . April fallen, und eben so fällt
der Aschermittwoch immer zwischen den 4. Februar und 10 .
März 5 der Pfingstsonntag zwischen dem 10. Mai und i 3 . Juni