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Die kleinere Durchmesser habenden Deckchronometer haben gewöhnlich die
Form größerer Taschenuhren und werden in versperrbaren Holzküstchen aufbewahrt,
welche sowohl das Ablesen der Zeit als auch das Aufziehen gestatten, ohne dass
die Uhr aus dem Kästchen genommen werden müsste. Während die Büchsenchrono
meter an Bord immer an Ort und Stelle verbleiben, ist die Übertragung der
Deckchronometer in andere Schiffsräume und auch an Land behufs Benützung bei
zum Zweck der Chronometer-Controle (vierter Abschnitt) anzustellenden Beobach
tungen gestattet. Zn den für die Besteckrechnung vorzunehmenden Beobachtungen
dienen Secundenuhren.
§. 62. Stand und Gang. Die Abweichung der durch eine Uhr angezeigten
Zeit von der mittleren Ortszeit oder von der Zeit eines bestimmten (gewöhnlich
des Null-) Meridianes bezeichnet man als den Stand der Uhr gegen die
betreffende Zeit. In der Navigation bezeichnet das Wort „Stand" ohne
Zusatz den Stand gegen die mittlere Zeit des Nnllmeridianes (gegen mittlere
Greenwicher Zeit). Ist die Uhr gegen die Zeit des gewühlten Meridianes zurück,
so bekommt der Stand das positive Vorzeichen; ist hingegen die Uhr voraus, so
kennzeichnet man ihn durch das negative Zeichen. Es besitzt also der Stand das
jenige Vorzeichen, mit welchem sein absoluter Betrag an die Angabe der Uhr
anzubringen ist, um mittlere Zeit zu erhalten. Der Stand ist daher
„Richtige Zeit weniger Uhrzeit"
im besonderen, wenn mit k die Chronometerzeit bezeichnet wird, der Stand
gegen mittlere Greenwicher Zeit
m 0 -k.
Man bezeichnet ferner als den täglichen Gang einer Uhr die Anzahl
Secunden, um welche die Uhr in Einem Tage gegen mittlere Zeit zurückbleibt
oder voreilt. Es ist demnach der tägliche Gang die Änderung des Standes der
Uhr in einem Tag. Der Gang ist positiv, wenn die Uhr zurückbleibt, negativ,
wenn sie voreilt. Sind zwei Standbestimmungen ausgeführt worden, so erhält man
den täglichen Gang der Uhr, indem man die algebraische Differenz beider Stände
(späterer Stand weniger früherer Stand) durch das in Tagen ausgedrückte,
zwischen beiden Standbestimmungen liegende Zeitintervall dividiert. Beim Ver
wandeln von Stunden, Minuten und Secunden in Decimaltheile des Tages leistet
die nautische Tafel XLIV gute Dienste. Die gegebene Regel zur Gangberechnung
setzt voraus, dass sich die beiden Stände auf denselben Meridian beziehen; ist dies
nicht der Fall, so müssen sie auf den Nullmeridian reduciert werden, was nach
der folgenden Vorschrift ohne Schwierigkeit ausgeführt werden kann. Bezeichnet A
den Stand gegen mittlere Greenwicher Zeit und A x jenen gegen die Zeit des
Meridianes von der Länge X, so ist