Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (1. Band)

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höchste Temperatur angenommen hat, tritt diese Berührung den 
noch ein und wirkt gerade hier am nachtheiligsten. 
Physikalische Veränderungen der fahrenden 
Flüssigkeiten. 
Die Verminderung des absoluten Gewichtes der fahrenden 
Flüssigkeit. 
Eine jede gährende Flüssigkeit vermindert während des 
Gährungsverlaufes ihr absolutes Gewicht in dem Verhältnisse, 
als der Zucker zersetzt und dadurch Kohlensäure gebildet und 
in Gasform aus der Flüssigkeit entwickelt wird. Ein Theil die 
ses kohlensauren Gases bleibt aber in der gegohrenen Flüssig 
keit absorbirt und entweicht daraus erst beim Erwärmen, beim 
heftigen Schütteln oder beim längeren Stehen an der Luft. Auch 
wenn man Salze oder Zucker in solchen Flüssigkeiten auflöset, 
entweicht die absorbirte Kohlensäure aus denselben. Die ge 
goltene Flüssigkeit hält um so mehr von diesem Gase zurück 
und hält es um so fester gebunden, je schleimiger sie ist. 
Die Grösse des Gewichtsverlustes, welchen eine Flüssigkeit 
durch die Gährung erlitten hat, ist daher der Menge der ent 
wickelten Kohlensäure gleich, und da die Menge der dabei 
gebildeten Kohlensäure sowohl der zersetzten Zuckermenge als 
der gebildeten Alkoholmenge proportional ist, so könnte man 
aus diesem Gewichtsverluste auf den jeweiligen Gährungszustand 
der Flüssigkeit schlossen und sowohl die zersetzte Zuckermenge 
als auch die gebildete Alkoholmenge bestimmen. Aber dazu 
müsste auch die Menge der in der gegohrenen Flüssigkeit ab- 
sorbirten Kohlensäure in Rechnung gebracht werden, deren Ge 
wicht man nicht kennt. Im Kleinen kann unter Umständen ein 
solcher Versuch wohl ausführbar sein und es wurde davon auch 
schon Gebrauch gemacht; im Grossen ist er aber gänzlich un 
praktisch, weil man grosse Massen gegoltener oder gährender 
Flüssigkeiten nicht wohl genau ab wägen kann. Ein solches Ver 
fahren zur Bestimmung des endlichen Gährungserfolges ist daher 
im Grossen unausführbar wegen der sich dabei darbietenden zu 
vielen Umständlichkeiten, und kann deshalb davon kein vortheil- 
hafter Gebrauch gemacht werden.
	        
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