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das absolute Gewicht des rectificirten Destillats bestimmt. Es
betrage z. B. 1376 Gran. Man lässt es einige Stunden stehen,
damit diese Flüssigkeit, welche aus Schichten von ungleicher
Dichte besteht, nachdem sie durch Schütteln gemischt worden,
um sie gleichartig zu machen, sich gewissermassen in Dichte
und Temperatur in’s Gleichgewicht gesetzt hat, und nun bestimmt
man ihre Dichte mittelst eines Tausend-Gran-Fläschchens bei 14°
R. Temperatur. Es sei dieses z. B. = 0.9802. Nach der beim
Alkohol mitgetheilten, von Meissner nach Versuchen geliefer
ten Vergleichungs-Tabelle über die den Gemischen von Alkohol
und Wasser nach Gewichtsprocenten zukommenden Dichten ent
spricht der obigen von 0.9802 ein Alkoholgehalt von 12.4 pCt.,
wonach der absolute
Alkoholgehalt des Destillats = = 170.624 Gran.
Dieser absolute Alkoholgehalt vertheilt sich auf 3000 Gran
gegohrener Flüssigkeit, und folglich sind in 100 Gran derselben
enthalten:
3000 : 170.624 = 100 : x,
x = 5.687 Gran oder Procente.
Dieses chemische oder Destillationsverfahren ist das rich
tigste zur Bestimmung des Alkoholgehaltes gegohrener geistiger
Flüssigkeiten. Aber nur dann, wenn die hier beschriebenen Vor
sichten beobachtet und die gegebenen Vorschriften dabei befolgt
werden, wird man sich eines genauen Resultates der Bestim
mung zu erfreuen haben. Alle übrigen zu demselben Zwecke die
nenden im Folgenden noch zu besprechenden Proben müssen
der Destillationsprobe untergeordnet werden.
2. Die saccharometrische Probe.
Die saccharometrische Probe zur Bestimmung des Alkohol
gehaltes der gegoltenen geistigen Flüssigkeiten gründet sich auf
die durch unmittelbare Gährungsversuche aufgefundenen, in
Zahlen ausgedrückten Attenuationsverhältnisse. Vorzüglich zwei
derselben sind zu dieser Bestimmung geeignet, nämlich:
a) Die scheinbare Attenuation, wenn die ursprüng
liche Saccharometer-Anzeige der in die geistige Gährung versetz-