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der Beschaffenheit der in die geistige Gährung versetzten zucker
haltigen und nach jener der dadurch erhaltenen gegoltenen
Flüssigkeiten, Weingährung, Biergährung, Branntweinmaische-
gährung unterscheidet.
Die gegoltene bereits Alkohol enthaltende Flüssigkeit kann
hierauf erst durch die Ueberführung des Alkohols in Essig
säure in Essig umgewandelt werden.
Die Gährungschemie lehrt demnach die chemischen Grund
sätze und die Bedingungen kennen, nach welchen die Erzeugung
des Alkohols aus dem Zucker durch den Gährprocess, so
wie die Bereitung der verschiedenen alkoholhaltigen G-
tränke, dann des Essigs, am vorteilhaftesten vorzunehmen ist,
und wie mit dem geringsten Aufwande an Material, Arbeit und
Zeit die grösstmögliche Menge des besten Produetes erzeugt
werden kann.
Die Lehre von der Gährungschemie wird sich daher insbe
sondere beziehen:
1. Auf die allgemeinen chemischen und physi
kalischen Grundsätze desProcesses der gei
stigen Gährung und der Essigbildung ohne Rück
sicht auf eine technische Anwendung desselben oder auf d i e
allgemeine Gährungschemie; dann aber auch
2. auf die Anwendung dieser Grundsätze für Zwecke des
gemeinen Lebens, nämlich zur Erzeugung von alkoholhaltigen
Getränken und Weingeist für Verwendungen desselben in den
Gewerben und Künsten, oder auf die specielle Gährungs-
c hemie.
Demnach soll hier nach einander gehandelt werden:
a) Von der Erzeugung des Biers aus Stärkmehl und
Kleber, enthaltenden Pflanzenstoffen (Samen), durch den Brau-
process und die Biergährung, oder von der Bierbrauerei.
b) Von der Erzeugung des Alkohols in mit Wasser ge
mischtem Zustande in Form von Branntwein und Weingeist aus
zuckerhaltigen Stoffen und aus denselben Materialien, aus wel
chen Wein und Bier erzeugt werden, oder von der Brannt
weinbrennerei.
Eine Unterabtheilung der Branntweinbrennerei bildet die
Rosoglio- und Liqueurfabrikation.
c) Von der Erzeugung der Hefe, welche dabei als Ne-