langten höhern Zuckergehalt zu bringen. Man kann zwar hier
auch prüfungsweise, d. h. empirisch vorgehen; allein besser ist
es, die noch hinzuzusetzende Zuckermenge zu berechnen und so
fort darin aufzulösen. Ersteres muss geschehen, wenn das Ge
wicht der Zuckerlösung nicht bekannt, Letzteres kann nur ge
schehen, wenn es bekannt ist, weil dessen Kenntniss als Basis
der Berechnung nothwendig erscheint; z. B. es seien 1500 ft
einer Zuckerlösung von 9 pCt. Zuckergehalt vorhanden; man will
aber noch so viel Zucker zusetzen, als nothwendig ist, um sie
auf 15 pCt. Zuckergehalt zu bringen, wie viel Zucker = x ist
hierzu nothwendig? Offenbar wird dadurch das absolute Gewicht
der Zuckerlösung um das Gewicht des darin mehr aufgelösten
Zuckers vermehrt, und beträgt mithin 1500 -f- x ft. In der Lö
sung ist bereits eine Zuckermenge enthalten (nach der vorigen
Regel)
1500 X 9
von —— = 13o ft; daher betragt die
ganze Zuckermenge 135 -j- x ft, und nun ergibt sich die Pro
portion :
100 : 15 = (1500 -f x) : (135 -f x),
9000 1AKQQ
woraus x = = 105.88 ft.
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Bei der Verdünnung einer concentrirten Zuckerlösung kann
man ebenso empirisch vorgehen, wenn man das absolute Gewicht
der Zuckerlösung nicht kennt, oder man kann die Menge des
ihr zuzusetzenden Wassers im Vorhinein berechnen, wenn ihr
absolutes Gewicht bekannt ist; z. B. es seien 1700 ft einer
Zuckerlösung von 24 pCt. Zuckergehalt vorhanden; man will sie
mit Wasser so weit verdünnen, dass sie nur 15 pCt. Zucker ent
hält, wie viel Wasser, dessen Menge in Pfunden wir = x nennen,
soll ihr zugesetzt werden, um dies zu erreichen? Hier wird das
absolute Gewicht der Zuckerlösung um die Menge des zuzusetzen
den Wassers = x Pfunden vermehrt, folglich ist das absolute
Gewicht der gehörig verdünnten Zuckerlösung =: 1700 -|- x. Der
sich gleichbleibende absolute Zuckergehalt der Lösung ist nach der
vorigen Regel = — = 408 ft.
Aus der Proportion:
100 : 15 = (1700 -f-x) : 408