Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (1. Band)

langten höhern Zuckergehalt zu bringen. Man kann zwar hier 
auch prüfungsweise, d. h. empirisch vorgehen; allein besser ist 
es, die noch hinzuzusetzende Zuckermenge zu berechnen und so 
fort darin aufzulösen. Ersteres muss geschehen, wenn das Ge 
wicht der Zuckerlösung nicht bekannt, Letzteres kann nur ge 
schehen, wenn es bekannt ist, weil dessen Kenntniss als Basis 
der Berechnung nothwendig erscheint; z. B. es seien 1500 ft 
einer Zuckerlösung von 9 pCt. Zuckergehalt vorhanden; man will 
aber noch so viel Zucker zusetzen, als nothwendig ist, um sie 
auf 15 pCt. Zuckergehalt zu bringen, wie viel Zucker = x ist 
hierzu nothwendig? Offenbar wird dadurch das absolute Gewicht 
der Zuckerlösung um das Gewicht des darin mehr aufgelösten 
Zuckers vermehrt, und beträgt mithin 1500 -f- x ft. In der Lö 
sung ist bereits eine Zuckermenge enthalten (nach der vorigen 
Regel) 
1500 X 9 
von —— = 13o ft; daher betragt die 
ganze Zuckermenge 135 -j- x ft, und nun ergibt sich die Pro 
portion : 
100 : 15 = (1500 -f x) : (135 -f x), 
9000 1AKQQ 
woraus x = = 105.88 ft. 
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Bei der Verdünnung einer concentrirten Zuckerlösung kann 
man ebenso empirisch vorgehen, wenn man das absolute Gewicht 
der Zuckerlösung nicht kennt, oder man kann die Menge des 
ihr zuzusetzenden Wassers im Vorhinein berechnen, wenn ihr 
absolutes Gewicht bekannt ist; z. B. es seien 1700 ft einer 
Zuckerlösung von 24 pCt. Zuckergehalt vorhanden; man will sie 
mit Wasser so weit verdünnen, dass sie nur 15 pCt. Zucker ent 
hält, wie viel Wasser, dessen Menge in Pfunden wir = x nennen, 
soll ihr zugesetzt werden, um dies zu erreichen? Hier wird das 
absolute Gewicht der Zuckerlösung um die Menge des zuzusetzen 
den Wassers = x Pfunden vermehrt, folglich ist das absolute 
Gewicht der gehörig verdünnten Zuckerlösung =: 1700 -|- x. Der 
sich gleichbleibende absolute Zuckergehalt der Lösung ist nach der 
vorigen Regel = — = 408 ft. 
Aus der Proportion: 
100 : 15 = (1700 -f-x) : 408
	        
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