findet man:
x
15300
15
1020 * 8 ,
und das absolute Gewicht der verdünnten Zuckerlösung ist nun
= 1700 + 1020 = 2720 Ä.
Oder: Man will eine Zuckerlösung von 75 pCt. Zuckerge
halt (40° B e a u m 6) so weit mit Wasser verdünnen, dass sie
nur 18 pCt. Zucker enthält. In welchem Verhältnisse muss sie
hierzu mit Wasser verdünnt werden? In 100 E der Lösung sind
75 E Zucker enthalten. Aus der Proportion:
18 : 100 = 75 : x
findet man die Menge der 18procentigen Zuckerlösung = x,
welche aus 100 E der 75procent. durch Verdünnung mit Wasser
gewonnen werden kann. Es ist nämlich hieraus
x
7500
18
416.66 iS.
Diese Quantität Zuckerlösung von 416.66 iS wird erhalten durch
Verdünnung von 100 iS der 75procentigen mit 316.66 iS Wasser;
daher muss diese concentrirte Zuckerlösung (Sirup) im Ge
wichtsverhältnisse = 100 : 316.66 mit Wasser gemischt werden.
Ist das absolute Gewicht der vorhandenen concentrirten Zucker
lösung unbekannt oder kann es nicht bestimmt werden, so muss
man auch hier den empirischen Weg einschlagen, nämlich unter
fortwährender sorgfältiger Vermischung durch Aufrühren so viel
Wasser zusetzen, bis die Prüfung der verdünnten Flüssigkeit
zeigt, dass der verlangte Verdünnungsgrad erreicht ist.
Auch kann der Fall Vorkommen, dass man einer gewissen
Quantität einer vorhandenen Zuckerlösung noch Wasser zuzu
setzen ■ hat, um die Flüssigkeit zu einem bestimmten absoluten
Gewichte zu bringen. Hier fragt es sich: Welches wird der
Zuckergehalt der so verdünnten Zuckerlösung sein ?
Empirisch bringt man die verlangte Wassermenge hinzu und
prüft dann die gemischte Flüssigkeit mittelst des Saccharometers
auf ihren Zuckergehalt, was immer geschehen muss, wenn man
das absolute Gewicht (oder Volumen) der Zuckerlösung nicht
kennt. Ist dies aber bekannt, z. B. 1800 E von 24 pCt. Zucker
gehalt, und man will sie durch Zugiessen von 1200 E Wasser
auf ein absolutes Gewicht von 3000 E bringen, so findet man
den Zuckergehalt der verdünnten Flüssigkeit auch durch Rech-
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