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sers:
Wärme, welche sie dabei aufnehmen, nennt man ihre specifi-
sche Wärme. Man drückt ihre Werthe in Zahlen aus, indem
der Menge
ten: „Man
issen Flüs-
tilt werden
l jener des
t man mit
und so er-
iühlwasser
B. es sei
0 C., so ist
man sie vergleicht mit jener des Wassers, welche man als Einheit
annimmt. Die Kenntniss der specifischen Wärme folgender Kör
per hat für den Zymotechniker Interesse und Wichtigkeit:
Wasser — 1.000.
Alkohol - 0.632.
Atmosphärische Luft — 0.2669.
Kohlensaures Gas — 0.2210.
Stabeisen — 0.1138.
Roheisen, weisses — 0.1298.
Kupfer — 0.0951.
Zinn - 0.0562.
Gerstenmalz — 0.4210.
erfordert,
angt wird,
.ng wegen,
Diese Zahlen zeigen daher an, dass, um 1 ß Alkohol bis
zum Siedepunct desselben zu erhitzen, dazu nur 0.632 jener
Wärmemenge erforderlich ist, womit 1 fä Wasser zur gleichen
Temperatur gebracht werden kann. Die Metalle haben eine viel
geringere specifische Wärme. Flüssigkeiten von ungleicher Be-
Berührung
vorzüglich
ir besitzen
ie Wänne-
Je grös-
!ii Körpers
arme wird
birt. Da-
Lumen und
schaffenheit besitzen auch eine verschiedene specifische Wärme,
und dann ist bei der Vermischung derselben, wenn sie ungleiche
Temperaturen besitzen, die entstehende Temperatur des Gemi
sches nicht mehr den Producten aus den Massen und Tempera
turen proportional, sondern es muss auch die jedesmalige spe
cifische Wärme der Flüssigkeit in Rechnung gebracht werden.
Vordem wurde zur Berechnung der mittlern Temperatur einer
gemischten Flüssigkeit die Formel
t' = ( m t + M T ) aufgestellt.
V M + m J
r nehmen,
3lle ausge-
i und ver-
aturen er-
i diese an-
Bezeichnet man die specifische Wärme der Flüssigkeit m
mit s und jene der Flüssigkeit M mit S, so erhält man mit Be
rücksichtigung der specifischen Wärme die obige Gleichung in
der folgenden Form:
rm t X s -f M T X Sv
v M S + m s J
en Wärme
erhitzt zu
¡ Quantität
Sind beide Flüssigkeiten Wasser, mithin S = s =: 1.000,
so entsteht daraus wieder die vorige Gleichung. Auch für Mi
schungen von Wasser mit starren Körpern, z. B. mit Malz, ist
diese Gleichung anwendbar. Z. B.