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gcwerbe dem Zymotechniker durchaus nothwendig. Nur
durch sie kann er eine klare Einsicht in die von ihm un
ternommenen Proccße und erzielten Erfolge gewinnen.
Nachdem in Österreich neuester Zeit sowohl der Be
steuerungsmodus als auch der Besteuerungsmaßstab der
Bierbrauerei und Branntweinbrennerei theilweise geändert
worden sind, wurde daraus in dieser zweiten Auslage bei
Abfassung der betreffenden Absätze bereits Rücksicht genommen.
Die Anleitung zur Untersuchung der geistigen Gerränke
und gegohrenen geistigen Flüßigkeiten wurde vervollständigt
und die Berechnungen der Resultate bei Bierprüfungen da
durch besonders vereinfacht und erleichtert, daß zur Erspa
rung der Vielen zu umständlichen Rechnung Tabellen ent
worfen und beigegeben wurden, mit deren Hilfe die gesuchten
Resultate theils unmittelbar, theils durch bloße Addition
gefunden werden. Die Bierprüfung hat gegenwärtig eine
um so größere Wichtigkeit erlangt, weil das neue Bierbe
steuerungsgesetz vom 15. December 1852 ein Minimum
der Qualität des Bieres in dem Ertractgehalte der Würze
festsetzt, woraus das Bier erzeugt sein soll, und worauf
es sich bei der Prüfung desselben zurückführen lassen muß.
Die Rubriken, welche die finaucielle und stattswirth-
schaftliche Seite dieser Gewerbe betreffen, habe ich auch in
dieser Auflage beibehalten. Ich halte es nämlich für Pflicht,
daß der Lehrer der zymotechnischen Gewerbe, welcher be
müht ist, den Betrieb derselben und die Beurtheilung der
durch sie erzeugten Producte auf Grundsätze zurückzuführen,
auch das Publikum, die Gewerbsbesitzer und die Staats
verwaltung aufkläre, und ihnen den Weg so wie die Mit
tel angebe, auf welchem und womit sie ihre Zwecke zu er
reichen vermögen. Durch die Einführung des Sacharo
meters und die der darauf basirten Attenuations
lehre in die Gährungschemie, ist eine physicalisch-mathe-
matische Basis dafür gewonnen und der Maßstab zur Be-