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urtheilung der zvmotechnischen Proceße und Producte ge-
fuuden worden.
Mein Werk soll demnach nicht blos den ausübenden
Gewerbtrcibenden nützen; es soll auch den politischen Be
amten, den Finanzbeamten und den Staatsmännern zur
Aufklärung dienen und ihnen zeigen, aus welchen Gesichts
punkten sie diese Gewerbe so wie ihre Producte zu beur
theilen haben.
Die Rubriken über die Untersuchungen der gei-
stigen Getränke, über die aus technische und wis
senschaftliche Grundsätze basirte Besteuerung
derselben, dann die statistischen Nachweisungen
über die Größe ihrer Erzeugung in Europa sind für diesen
Zweck mit bestimmt.
In der anderen Beziehung hat das Werk in der
zweiten Auflage eine Eintheilung erhalten, wodurch die
Anschaffung desselben den Gewerbtreibenden erleichtert wird.
Die erste Auflage dieses Werkes war nämlich so im
Zusammenhange abgefaßt, daß die späteren Bände ohne den
vorhergehenden nicht vollkommen verstanden werden konnten,
weil sich die späteren Bande immer auf die früheren be
zogen. So ist der dritte Band der Gährungschemie, wel
cher den speciellen Titel „die Branntweinbrennerei" führt,
als solche sehr unvollständig, weil die Lehre von den zur
Branntweincrzeugung verwendeten Materialien und vom
Malzungsproceß im 2. Bande, dann die Vorbereitungslehre,
worin die Lehre vom Alkohol und die Alkoholometrie vor
kommen, so wie die allgemeine Gährungschemie mit der
Attenuationslehre im 1. Bande enthalten sind.
Der Branntweinbrenner mußte also alle drei Bände
kaufen, uin das Werk über sein Gewerbe vollständig zu
haben, und dabei im 1. Bande die Wcinbereitung, im 2.
Bande die Bierbrauerei, die er nicht bedurfte, mit in den
Kauf nehmen.