Von der geistigen Währung i« Allgemeinen.
Geistige Gährung nennen wir diejenige eigenthümliche Zer
setzung des in wässeriger Lösung befindlichen Zuckers, deren unmit
telbares Product eine alkoholhaltige Flüssigkeit (Wein) ist. Den
Act derselben bezeichnet die Bildung von Alkohol, die Ent
wickelung von kohlensaurem Gase, in den meisten Fällen die
Erzeugung eines eigenthümlichen Körpers, den man Hefe oder
Ferment nennt, und besondere äußere Erscheinungen und phy
sikalische Veränderungen an den Flüssigkeiten, welche dabei
Statt finden.
Nur einige Arten Zucker sind der Zersetzung durch den
Proceß der geistigen Gährung direct fähig, andere Arten des
selben besitzen diese Fähigkeit nicht. Nach H. Rose ist nur der
Krümelzucker der geistigen Gährung direct fähig; alle andere
Zuckerarten, namentlich der gemeine Zucker, werden durch die
zur Erregung der Gährung zugesetzte Hefe erst in Krümelzucker
umgewandelt und dadurch gährbar. Mittelbar sind auch solche
Stoffe der geistigen Gährung fähig, welche sich in Zucker um
wandeln lassen, wie Stärkmehl, Pflanzenfaserftoff, Stärkmehl
gummi, und dann muß entweder ihre Umwandlung in Zucker
der geistigen Gährung vorangehen oder wenigstens während
derselben mit ihr gleichen Schritt halten.
Von den bekannten Zuckerarten ist der gemeine kristallisir-
bare Zucker, wie er im Safte des Zuckerrohrs und der Ahorn
bäume vorkommt, der reinste und süßeste; ebenso süß, aber
minder rein, kommt er in dem Safte der Runkelrüben vor.
Dieser und andere Arten Zucker sind in dem Zustande, wie sie
in den Pflanzen- und Fruchtsäften enthalten sind, oder wie sie
im Großen künstlich erzeugt werden, mit gewissen gar nicht oder
nicht direct gährungsfähigen Substanzen mehr oder weniger