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10) Das Volumen der Flüssigkeit hat sich etwas vermindert.
11) Ihr absolutes Gewicht hat um ebensoviel abgenommen,
als sich kohlensaures Gas aus derselben entwickelt hat.
12) Ebenso hat sich ihre Dichte fortschreitend um ein Be
deutendes vermindert.
Die Erscheinungen und Veränderungen unter 8 bis 12
dienen zur Beobachtung des Gährungsverlaufes und zur Er
mittelung des endlichen Gährungerfolges der Flüssigkeit.
Bei der Beurtheilung des Verlaufes und Erfolges der gei
stigen Gährung zuckerhaltiger Flüssigkeiten hat man daher vor
züglich folgende Momente zu beachten, als:
1) Den dabei vorgehenden chemischen Proceß;
2) Das Steigen und Fallen der gährenden Flüssigkeit in
den Gährgefäßen;
3) Die Zunahme und Abnahme der Temperatur derselben
im Verfolge des Gährungsfortganges;
i) deren absolutes Gewicht und seine Verminderung durch
den Gährproceß;
5) deren Rauminhalt und dessen Abnahme während des
Gährungsverlaufes.
Wenn die gegohrenen Flüssigkeiten als soche und nach einer
gewissen Behandlung derselben mit dem Sacharometer auf ihre
Anzeigen an diesem Instrumente geprüft werden, so stellen sich
zwischen den Sacharometer-Anzeigen der ungegohrenen zucker
haltigen, der gegohrenen alkoholhaltigen und zwischen denen
der letzteren, nachdem sie durch die bemerkte Behandlung ver
ändert worden, constante proportionale Beziehungen heraus.
Die Lehre davon nennt man die Attenuationslehre. Sie
ist die mathematische Basis der Gährungschemie, und eben so
wichtig für die Wissenschaft derselben als für die Praxis der
Gährungsgewerbe.
Wir haben deßhalb noch weiters zu beachten:
6) Die Concentration oder den Zuckergehalt der, der geisti
gen Gährung unterworfenen zuckerhaltigen Füssigkeit;
7) Die Dichte derselben und deren Abnahme während des
Gährungsverlaufes, oder die scheinbare Verdünnung (Attenuation).
8) die sich bei einer gewissen Behandlung der gegohrenen
Flüssigkeiten herausstellenden proportionalen Beziehungen, oder
die Attenuationsgesetze;