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b) den Alkohol-, Extract- und Waffergehalt der gegohrenen
Flüssigkeit;
o) den jedesmaligen Vergährungsgrad derselben.
Man erkennt ohne Mühe, daß diese Ermittelungen sowohl
für die technische als auch für die politische und cameralistische
Überwachung der steuerpflichtigen Gewerbe der Gährungschemie
von der größten Bedeutung sind.
Im Allgemeinen verfährt man bei der Anwendung auf fol
gende Art:
Bei einer jeden zur Prüfung in den oben angedeuteten
Beziehungen übergebenen gegohrenen geistigen Flüffigkeit lassen
sich nur zwei Attenuationsverhältnisse direct, eine dritte erst
unmittelbar aus diesen beiden bestimmen, und zwar:
a) die Sacharometer-Anzeige der gegohrenen Flüssigkeit — m;
b) die der gekochten Flüssigkeit — n ;
c) die Attenuations-Differenz - n — m.
Andere Wahrnehmungen lassen sich an den gegohrenen gei
stigen Flüssigkeiten nicht machen; die hier genannten und be
stimmbaren genügen aber vollkommen, die verlangten Aufschlüße
über dieselben zu geben.
Vorerst ist es nothwendig, daraus den Werth für p, d. h.
die ursprüngliche Sacharometer-Anzeige der zuckerhaltigen Flüs
sigkeit zu suchen, woraus die gegohrene alkoholhaltige Flüssigkeit
erzeugt worden; denn ist dieser bekannt, so ergeben sich daraus
nach den aufgestellten Gleichungen alle übrige verlangte Größen.
Der Werth von p läßt sich aus den Gleichungen:
P = Y ( n — ■») + “ oder p - Q _ + n
genau bestimmen; dazu ist es aber nothwendig, eine richtige
Auswahl des Attenuations-Quotienten — q oder des Ausdruckes
von zu treffen, deren Werthe wieder von der ursprünglichen
Sacharometer-Anzeige der zuckerhaltigen Flüssigkeit — p bedingt
sind. Um diese Auswahl treffen zu können, muß vorerst zu
einer näherungsweisen Bestimmung des Werthes für p geschritten
werden, wozu man sich derselben Gleichung selbst bedient.
Wenn man nämlich z. B. in der zweiten Gleichung für q
einen passenden mittlern Werth aus der Tabelle IX annimmt, und
daraus den Werth des Ausdruckes berechnet, dann