der Tabelle IX - 0.5457, folglich der wahre Alkoholgehalt
der gegohrenen Flüssigkeit
A ~ (13.149 — 3.500) 0.5457,
woraus A n 5.265 pCt.,
und nun ergeben sich folgende Resultate:
die Attenuations-Differenz . v — 3.500 — 1.300 — 2.200;
der ursprünglicheZuckergehalt p — 13.149 pCt.;
der Attenuations - Quotient q — 1.228;
der Alkoholfactor . . . b — 0.5457.
Die gegohrene Flüssigkeit enthält in 1OO Gewichtstheilen:
Alkohol . . 5.265 »
Zucker . . 3.500 \ 100.000.
Wasser . . 91.235 \
Die scheinbare Attenuation p — m — 13.149 — 1.300
— 11.849 pCt. Sacharometer-Anzeige.
Der Vergährungsgrad —
13.149
- 0.901
für die scheinbare Attenuation
9.649
und —
- 0.733
13.149
für die wirkliche Attenuation.
Die Beobachtung des Verlaufes und Erfolges der geistigen
Gährung zuckerhaltiger Flüssigkeiten, so wie die Prüfung der
daraus erzeugten gegohrenen Flüssigkeiten auf ihre Bestandtheile
und anderweitigen Beziehungen wird hierdurch auf positive
Grundsätze, auf Wahrheit zurückgeführt, was bisher in der
Gährungschemie fast durchgehends gefehlt hat; denn selbst in
England hat man davon nur einen theilweisen Gebrauch, vor
züglich bei der Beobachtung der Gährung der Branntweinmeische
gemacht und sich dabei mit unvollkommenen Kenntnissen der
Attenuationsverhältnisse begnügt. Dem ist nun mit dem Vorste
henden abgeholfen und dadurch ein neues Licht über den Proceß
der geistigen Gährung zur bessern Beurtheilung seines Vorganges
und seiner Producte verbreitet worden.