nur etwas über - 2.000 zeigen. Der Werth von p muß dem
nach hier viel größer sein als 12 pCt. Solche und ähnliche
vergleichende Betrachtungen sind dabei nützlich, weil sie schneller
zum gesuchten Ziele führen.
Wir nehmen deßhalb an, der Werth von p müsse wenig
stens 18pCt. betragen haben; diesem entspricht nach Tabelle IX
ein Attenuations-Quotient von — 1.233. Substituirt man die
sen vorläufigen Werth von q und jenen von n in die oben ste
hende Gleichung für p, so ergibt sich daraus der beiläufige
Werth dafür:
p -
3.728
1.233 —
3.978
p - + 3.978
0.233
p - 16.004 + 3.978
p - 19.982 pCt.
Hiernach wird angezeigt, daß man den Werth von o in Rech
nung zu nehmen habe, welcher dem Werthe von p — 20 pCt.
entspricht.
Nach Tabelle IX ist für p 20 pCt., der Werth von
c — 2.4106. Substituirt man diesen richtigen Werth von c in
die Gleichung:
A — (n — m) c
so erhält man den Alkoholgehalt dieser gegohrenen Zuckerlösung:
A — 3.728 X 2.4106
A - 8.986 pCt.
was mit dem vorhin S. 230 berechneten Resultate genau über
einstimmt.
3. Die halymetrische Probe.
Die halymetrische Probe wurde zuerst von Prof. Fuchs
auf die Untersuchung und Bestimmung des Alkoholgehaltes der
Biere angewendet, später aber von Prof. Zierl auch auf die
Bestimmung des Alkoholgehaltes der Weine und Branntwein-
meischen ausgedehnt. Sie gründet sich auf den Unterschied in
der Auflöslichkeit des chemisch-reinen Kochsalzes in den gegoh
renen und gekochten Flüssigkeiten. 360 Gewichtstheile dieses
Kochsalzes bedürfen 1000 Gewichtstheile Wasser, 1 Gewichtsthl.
Kochsalz bedarf 2.7778 Gewichtstheile Wasser zur Lösung. Die
Menge des von einer wässerigen Flüssigkeit aufgelösten Koch-