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2) Man muß nicht zu viel Malz auf einmal zwischen die
Mühlsteine laufen lassen, sondern diese sollen kalt und luftig gehen.
3) Alle Körner sollen geschroten werden und keines ganz
bleiben. Es schadet durchaus nicht, wenn deßhalb das Schrot
etwas feiner ausfällt. Es liefert dennoch eine klare Würze, die
von den Trebern leicht, schnell und vollkommen abfließt. So-
fein wie für Branntweinbrennereien darf es aber nicht geschroten
werden. Das mehlige Korn kann zu Mehl vermahlen sein,
wenn nur die durch das Einsprengen zähe gemachte Hülse nicht
zu sehr zerkleinert wird.
4) Man sehe darauf, daß in der Mühle weder von dem
Malze noch von dem Malzschrote etwas abhanden komme. Um
dieß zu erkennen, ist es gut, das Malz vor dem Schroten und
hernach das Schrot zu wägen und das Gewicht beider mit ein
ander zu vergleichen. Auch das Malzschrot, welches sich nach
Beendigung des Schrotens noch hinter dem untern Mühlstein
befindet, muß gesammelt und der Schrotmasse zugefügt werden.
Auf jeden Metzen Malz kann man l*/ 2 (3 pCt. vom Ge
wichte) auf's Verstauben und Abtrocknen beim Mahlen rechnen.
Um alle diese Übelstände zu vermeiden, und um sicher zu
sein, daß durch Nachlässigkeit und Untreue das Malz in Bezug
auf Qualität und Quantität beim Schroten nicht Schaden leide,
ist es gut, derlei Schrotmühlen im Locale der Brauerei — am
besten die genannten Malzquetschmühlen — zu besitzen.
Nach dem Schroten muß man das Malz auskühlen lassen,
ehe es in Säcke gefüllt und in die Brauerei verführt werden
soll. Wird es nicht sogleich eingemeischt, so muß es auf einem
gedielten Boden ausgebreitet werden, wobei es allenfalls aus
der Luft noch etwas Wasser anzieht. In England hält man es
für zweckmäßig, das Malzschrot einige Tage lang auszubreiten,
damit es reif werde; es lasse sich dann besser meischen, voll
ständiger ausziehen und liefere vermeintlich eine stärkere Würze.
An einigen Orten wird das Malz vor dem Schroten auf
Mühlen gar nicht genetzt.
Drei Metzen Malz geben etwa 4 Metzen Schrot, oder
4 Metzen Malz 5 Metzen Schrot. Es hängt dieß vorzüglich
vor der Feinheit des Schrotens ab.
In Baiern ist bei der Biererzeugung die Malzsteuer ein
geführt.
Alles Getreide, welches gemalzt (wohl auch das nicht ge-