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4 bis 6 pCt. besitzt, so wird sie häufig zur Erzeugung eines
schwachen Essigs benützt und für diesen Fall Essig würze oder
Essigftoff genannt.
In Österreichs Kaiserstaat ist, um eine solche Benützung
nicht zu hindern, deßhalb gestattet, nach gemachtem heißen Nach
guß und abgezogener zweiter Würze noch einen Aufguß von
kaltem Wasfer ohne Beschränkung der Menge desselben zu machen,
und ihn entweder als Estigwürze oder als Glattwasser zu be
nützen. Im erstern Falle hat man jedoch dabei folgende Vor
schriften zu befolgen, und zwar:
1) Über die zu erzeugende Essigwürze muß eine schriftliche
Anmeldung geschehen, worin der Aufbewahrungsort derselben
angegeben und das dazu verwendete zimentirte Gefäß mit seiner
Nummer aufgeführt werden muß.
2) Die Essigwürze darf nur in unausgepichte, bereits ver
sauerte Gefäße abgezogen und aufbewahrt, und es darf kein
Essig eher, als bis er vollkommen sauer geworden ist, ausge
stoßen werden.
Diese blaue Würze eine Zeit lang aufzubewahren und sie
statt Wasser zu einem neuen spätern Gebräue anzuwenden, ist
weniger rathsam, weil sie sehr bald milchsauer wird und das Bier
zum frühen Verderben bringen könnte. Zn England soll eine
solche Benützung Statt finden. Es versteht sich, daß in diesem
Falle die Gebräue einander unmittelbar folgen müssen. In
Vaieru wird sie zu diesem Zwecke gekocht, um sie zum Gebräu
für den anderen Tag besser zu erhalten.
Bemerkungen über die drei behandelten
Braumethvden.
Das Verfahren beim Meischen, so wie es für die böh
mische Methode nach Paupie und eigenen Beobachtungen, für
die baierische nach Schart und für die englische nach den Be
schreibungen, die Accum und Thomson davon lieferten, an
gegeben worden, ist nicht immer in allen Theilen und Einzel
heiten dasselbe; es finden kleine Abweichungen Statt, sowohl
im Verfahren als auch in der Größe und Cvnstruction der
dazu dienlichen Gefäße, wobei noch sehr empirisch vorgegangen
wird, weßhalb sich auch bei uns noch so viele schlecht eiuge-