Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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war es bis 6.609 pCt. Sacharometer-Anzeige. In 100 Ge 
wichtstheilen enthielt es: 
Alkohol . . 4.919. 
Extract . . 8.-604. 
Wasser . . 86.277. 
Die gebrauchte Schüttung an Malz war 160 K' pr. Faß 
Bier oder 3.2 Wiener Metzen; der erfolgte Vergährungsgrad 
- 0.63. 
Die zur Erzeugung dieses Biers verwendete große Schüt 
tung an Gerstenmalz und der daraus resultirende größere Alkohol 
gehalt desselben bedingen seine Stärke und Haltbarteit, und 
rechtfertigen mit den Kosten des zugesetzten Hopfenäthers seinen 
höhern Preis. 
Aber es fragt sich: ob der technische und ökonomische Be 
trieb der Biererzeugung, und ob das consumirende Publicum 
dadurch etwas gewonnen haben? Jedenfall muß das Hopfen 
aroma von demselben theuer bezahlt werden. 
Diese vermeintliche Bierverbesserung beruht also darauf, daß 
man dem auf gewöhnliche Art erzeugten Biere eine Auflösung 
von Hopfenöl im Weingeist zusetzt. Da aber auf ein Faß Bier 
damit 1 bis 2 Seidel starker Weingeist zugesetzt werden sollen 
(worin das Hopfenöl gelöst ist), so geht daraus hervor, daß 
dieser bedeutende Weingeistzusatz eine wahre Verfälschung des 
Biers ist, indem derselbe in dem Biere nur locker gebunden ent 
halten, mithin dessen berauschende Kraft erhöhen muß. Der 
Alkoholgehalt im Biere wird dadurch um eirea 5 pCt. vergrö 
ßert. Das Hopfenöl muß ohne Anwendung von Weingeist als 
Auflösungsmittel in das Bier gebracht werden, wozu man es 
(wie Gehlen) mit einer kleinen Menge Bier in einer Flasche 
durch Schütteln darin vertheilt und diese Flüssigkeit dem übrigen 
Biere im Fasse zusetzt. Übrigens reicht schonder obigen Quan 
titäten von Hopfenessenz für ein Faß Bier hin, um demselben 
einen Hopfengeruch zu ertheilen, wobei sich dasselbe weniger 
trübt und schneller klärt. 
Um zu zeigen, zu welchen Verirrungen falsche, unbegründete 
Vorschläge führen, mag noch die weitere Bemerkung dienen, daß 
man einerseits behauptet (den schriftlichen Beweis davon habe 
ich in Händen), daß bei einem ganzen Gebräue kein Hopfen 
in natura (Substanz) angewendet zu werden brauche, sondern 
bloß der H opfenäth er, welcher dem gekochten Biere(Würze)
	        
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