wird jedes Kühlschiff für die Quantität Würze, welche auf das
selbe jedesmal zu liegen kommen soll, mit einem cimeutirten ge
nauen Maße gefällsämtlich mit Wasser abgemessen, und mit der
Oberfläche des Niveauos, welches dasselbe zeigt, übereinstimmend,
werden au die innern Seitenwände des Kühlschiffes an allen
4 Seiten desselben Klammern von Eisen eingeschlagen, welche
man Ham klammen nennt. An der Lage des Kühlschiffes darf
von diesem Augenblicke an nichts mehr geändert werden, und
damit die Hamklammen nicht willkürlich verrückt werden können,
müssen über dieselben noch gewisse Bezeichnungen in das Holz
eingebrannt werden, um jede stattgehabte Verrückung derselben
leicht entdeckbar zu machen. In diesen Ländern wird nämlich
die Biersteuer ohne Rücksicht auf Qualität bloß von der Menge
— dem Raummaße — der erzeugten Bierwürze erhoben, und
dieses Raummaß zum ersten Mal beurtheilt, wenn die Bierwürze,
auf die Kühlstöcke bereits ansgegossen, sich in Ruhe und in der
Abkühlung begriffen befindet. Ihr Niveau darf oder soll die
Hamklammen nicht übersteigen und. nach erfolgter Abkühlung da
mit correspondiren. Diese Beobachtung bildet den ersten
Grad der Controle. Der Brauer muß daher seine zu kochen
den Würzeportionen so bemessen und sie so lange kochen, bis sie
das dem dazu bestimmmten Kühlschiffe entsprechende Jnhaltsmaß
erlangt haben, wozu er sich gewöhnlich an der Seitenwand der
Braupfanne ein Zeichen macht, um sich nicht etwa unverschul-
deterweise durch ein Versehen und ohne Vorsatz das Steuerge
fälle zu bevortheilen, einer Bestrafung auszusetzen. Indessen
kann der Fall eintreten, daß sich auf dem einen Kühlschiffe etwas
mehr, ans dem andern aber etwas weniger Würze befindet. In
diesem Falle würde ihn nur der Vorwurf treffen, dem Brauen
nicht die gehörige Aufmerksamkeit zugewendet zu haben; denn im
Ganzen kann die Gesammtwürze doch das richtige Jnhaltsmaß
besitzen. Daher bildet diese Controle nur den ersten Grad, und
der zweite Grad derselben findet Anwendung, sobald die Würzen
von allen Kühlstöcken im Zusammengußstock vereinigt sind. Fin
det sich mehr Würze auf den Kühlstöcken, ist das Maß der Ham
klammen überschritten, so entsteht der Verdacht einer absichtli
chen Mehrerzeugung von Bierwürze zur Bevortheilnng des
Steuergefälls, in welchen Fällen die Abkühlung überwacht und
die Quantität der mehr erzeugten Würze beim Fassen genau
ermittelt wird. Man nennt dieß die Überbränung, das mehr-