Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

wird jedes Kühlschiff für die Quantität Würze, welche auf das 
selbe jedesmal zu liegen kommen soll, mit einem cimeutirten ge 
nauen Maße gefällsämtlich mit Wasser abgemessen, und mit der 
Oberfläche des Niveauos, welches dasselbe zeigt, übereinstimmend, 
werden au die innern Seitenwände des Kühlschiffes an allen 
4 Seiten desselben Klammern von Eisen eingeschlagen, welche 
man Ham klammen nennt. An der Lage des Kühlschiffes darf 
von diesem Augenblicke an nichts mehr geändert werden, und 
damit die Hamklammen nicht willkürlich verrückt werden können, 
müssen über dieselben noch gewisse Bezeichnungen in das Holz 
eingebrannt werden, um jede stattgehabte Verrückung derselben 
leicht entdeckbar zu machen. In diesen Ländern wird nämlich 
die Biersteuer ohne Rücksicht auf Qualität bloß von der Menge 
— dem Raummaße — der erzeugten Bierwürze erhoben, und 
dieses Raummaß zum ersten Mal beurtheilt, wenn die Bierwürze, 
auf die Kühlstöcke bereits ansgegossen, sich in Ruhe und in der 
Abkühlung begriffen befindet. Ihr Niveau darf oder soll die 
Hamklammen nicht übersteigen und. nach erfolgter Abkühlung da 
mit correspondiren. Diese Beobachtung bildet den ersten 
Grad der Controle. Der Brauer muß daher seine zu kochen 
den Würzeportionen so bemessen und sie so lange kochen, bis sie 
das dem dazu bestimmmten Kühlschiffe entsprechende Jnhaltsmaß 
erlangt haben, wozu er sich gewöhnlich an der Seitenwand der 
Braupfanne ein Zeichen macht, um sich nicht etwa unverschul- 
deterweise durch ein Versehen und ohne Vorsatz das Steuerge 
fälle zu bevortheilen, einer Bestrafung auszusetzen. Indessen 
kann der Fall eintreten, daß sich auf dem einen Kühlschiffe etwas 
mehr, ans dem andern aber etwas weniger Würze befindet. In 
diesem Falle würde ihn nur der Vorwurf treffen, dem Brauen 
nicht die gehörige Aufmerksamkeit zugewendet zu haben; denn im 
Ganzen kann die Gesammtwürze doch das richtige Jnhaltsmaß 
besitzen. Daher bildet diese Controle nur den ersten Grad, und 
der zweite Grad derselben findet Anwendung, sobald die Würzen 
von allen Kühlstöcken im Zusammengußstock vereinigt sind. Fin 
det sich mehr Würze auf den Kühlstöcken, ist das Maß der Ham 
klammen überschritten, so entsteht der Verdacht einer absichtli 
chen Mehrerzeugung von Bierwürze zur Bevortheilnng des 
Steuergefälls, in welchen Fällen die Abkühlung überwacht und 
die Quantität der mehr erzeugten Würze beim Fassen genau 
ermittelt wird. Man nennt dieß die Überbränung, das mehr-
	        
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