Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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Boden, worin sie wächst — selbst und so am zweckmäßigsten 
geschieht, während man die Samen bloß im Wasser, in verdünn 
ten Säuren, Laugen, im Chlorwasser, ja selbst in stinkender 
Mistjanche geweicht hat, in Mitteln also, welche die Erde, 
worin die Pflanzen wachsen, nicht nur nicht ersetzen, sondern 
selbst auch eine nachtheilige Wirkung auf die weitere Entwicke 
lung der Pflanze haben können. Gute befeuchtete Acker- oder 
Pflanzenerde wäre das beste, hiezu geeignete Medium. Wie 
weit man bei dieser Vorbereitung der Hefe die Gährung vorschreiten 
lassen soll, ob man die vorbereitete Hefe sogleich nach dem Eintritte 
der Gährung, während der Vorgährung oder erst beim Beginne oder 
im Verlaufe der Hefengährung anwenden und der Hauptwürze zu 
setzen soll, und wie sich in diesen verschiedenen Fällen der Verlauf 
der Gährung stellt, so wie hierbei jedesmal das Product ausfällt, 
ist bis jetzt in den Gewerben der Gährnngschemie gänzlich über 
sehen worden. Man hat die vorbereitete Hefe unmittelbar zu 
gesetzt, so wie sie in Gährung gekommen war oder höchstens 
die Vorgährung begonnen hatte. Bei Malz-Kartoffelstärkmehl- 
Würzen zeigt sich aber die vorbereitete Hefe von merkbar grö 
ßerer Wirksamkeit auf die Erzielung eines bessern Vorgährungs- 
grades bei der Obergährung, wenn man die vorbereitete Ober 
hefe bis in die Hefengährung eingehen läßt, und dieß gibt uns 
einen Fingerzeig über den Weg, welchen man einschlagen muß bei 
der Erzeugung der sogenannten Kunsthefe in der Kartoffel-Brannt 
weinbrennerei, wovon später ain geeigneten Orte die Rede sein wird. 
Erscheinungen und Verlauf bei der Biergäh 
rung im Besondern. 
Bei der Biergährung ist zuvörderst zu unterscheiden: 
») Die Obergährung und die Untergährung; 
b) die Gährung der Malzwürzen, Malzgetreidewürzen und 
Malzkartoffelstärkmehl-Bierwürzen; 
e) die mit Zusatz von Hefe eingeleitete und die Selbstgäh- 
rung derselben; 
6 ) die Gährung der gekochten und die der nicht gekochten 
(ungekochten) gehopften oder nicht gehopften Bierwürzen; 
e) die Bottichgährung und die Faßgährung. 
Vorerst soll die Biergährung im Allgemeinen betrachtet wer-
	        
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