Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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flüssige Schrotmasse) unterscheidet; die nach erfolgter Auflösung 
des Stärkmehls und stattgehabter Zuckerbildung erzeugte klare, 
süße, gährungsfähige Flüssigkeit heißt Würze (Bierwürze, 
Malzwürze, Malz-Getreidewürze, Malz-Kartoffelstärkmehlwürze, 
fälschlich Süßbier); die von dem Malz- (und Getreide-) Schrot 
zurückbleibenden unaufgelösten Hülsen nennt man Treber. 
Die Schüttung. 
Das Verhältniß der Menge des angewandten Malzes (und 
Getreides rc.) ausgedrückt in Jnhaltsmassen zur Quantität der 
damit zu erzeugenden oder erzeugten Würze, auf die landesge 
setzliche Maßeinheit der letztern bezogen, nennt man die Schüt 
tung. 
Sie bestimmt daher den Extractgehalt der erzeugten Bier 
würze und dadurch vornehmlich die Qualität des Bieres, dessen 
wesentliche Bestandtheile — Alkohol, Extract und Wasser — 
wieder von dem Vergährungsgrade bedingt werden. 
Die Größe der anzuwendenden Schüttung richtet sich vor 
nehmlich nach der Beschaffenheit, welche das erzeugte Bier er 
halten soll; aber die Qualität des Malzes (und Getreides) 
nimmt darauf ebenfalls Einfluß. Bei gleicher Schüttung ver 
schiedenen Malzes (und Getreides) kann der Extractgehalt der 
Würzen ebenso mannichfaltig sein, daher die Angabe oder Fest 
stellung der Schüttnng nach dem Jnhaltsmaße kein genaues 
Maß zur Beurtheilung der Qualität der letztern ist. 
Zn einigen Ländern, wie in Baiern und Sachsen, wo die 
Qualität der erzeugten Biere von den resp. Regierungen über 
wacht wird, bestehen eigene gesetzliche Brauordnungen, welche 
vorschreiben, wie viel an Gerstenmalz dem Jnhaltsmaße nach 
wenigstens angewendet werden müsse, um eine bestimmte Quan 
tität Bier zu erzeugen. 
In Baiern müssen aus 1 Scheffel Malz (3.623 W. Metzen) 
7 Eimer Winterbier oder 6 Eimer Sommerbier (Lagerbier) er 
zeugt werden. Da 1 baierischer Biereimer — 47.90 W. Maß 
ist, so beträgt die Schüttung daselbst für ein W. Faß (ä 170 
Maß) Würze zu Winterbier 1.837 W. Metzen, und zu Som 
mer- (Lager-) Bier 2.143 W. Metzen. 
In Sachsen schreibt die Brauordnung vor, aus 1 Scheffel 
Gerste ä 130 $s (gemalzt) 2 Tonnen Vier zu 108 Dresdner 
Kannen zu erzeugen.
	        
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