2T3
beseitigt, der bei dem früher angedeuteten Verfahren dagegen
noch etwa erhoben werden konnte. Ein mehrerer Zusatz rohen
Getreides vergrößert die Vergährbarkeit nicht. Offenbar ist'
es die geringe Menge Kleber ans dem angewendeten rohen Ge
treide, welcher diese vortheilhafte Wirkung zur bessern Vergäh-
rnng hervorbringt. Schon die damit erzeugte Würze ist dünn
flüssiger, süßer, und fließt leichter und schneller von den Malz
trebern ab, welche lockerer zurückbleiben, und weniger Würze
zurückhalten.
Bei Anwendung von 50 U Malz auf 100 U Stärkmehl
v erg ährt die Würze von 12 ans 8 pCt., bei 75 und 100 U
Malz von 12 ans 7 pCt., und bei Anwendung von 150 U
Malz auf das gleiche Stärkmehlquantnm von 12 bis 6'/ 2 pCt.
Sacharometer Anzeige bei der Hanptgährung. Wendet man auf
100 U Malz nur bis 10 U Stärkmehl an, so wird die Ver-
gährungsfähigkeit der erzeugten Würze gegen jene der reinen
Malzwürze fast gar nicht geändert.
Bei der Vorbereitung der Hefe bis zum Eintritte der He-
fengähruug vergährt die Würze aus 150 U Malz, auf 100 U
Stärkmehl bereitet, bis zu einer Sacharometer-Anzeige von 5
bis 6 pCt. durch die Hanptgährung, und beim Zusatze von rohem
Weizen oder Gerste bis zu 4 und 5 pCt. Sacharometer-Anzeige
— eilte Attenuation, wie sie ebenso bei bloßen Malzwürzen
Statt findet, indem die Malzbiere aus Würzen von 12 pCt.
Extractgehalt erzeugt ebenso zwischen 4 bis 5 pCt. am Sacha
rometer zeigen.
Im Übrigen ist die Behandlung der Biere in den Lager-
fässern dieselbe wie bei den Malzbieren.
Durch Zusatz einer entsprechenden Menge (1 U pr. Eimer
z. B.) von abgesiebtem Darrmalzmehl zur Würze bei der Vor
bereitung der Unterhefe zur Untergährung und durch Fassen des
Biers mit einem Theil der neugebildeten, damit aufzurührenden
Unterhefe wird die Nachgährung ungenteiw erkräftigt und be
schleunigt, und auf diesem Wege kann man dahin gelangen, nahe
ebenso vollkommen wie Wein vergohrene Biere, einen wahren
Malzwein (Malz-Kartoffelstärkmehl-Wein) zu erzeugen, wel
cher wegen seines großen Alkoholgehaltes auch viel haltbarer
als das gewöhnliche Bier ist.
In diesem Anbetrachte habe ich bereits im Jahre 1836 in
einer Debatte mit dem Herrn Amtmann Siemens in List vor
JBnliing'S Gührungschcmie. J } 2 , 18