15
von rohem Getreide und von Kartoffelstärkmehl zur Viererzeu
gung gestatten.
Da die schlechtere Gerste wohlfeiler ist als die bessere, so
geschieht dem Brauer dadurch kein Eintrag und dem das Bier
trinkenden Publicum wird eine sichere Gewähr für die Erzeu
gung eines stets gleichgehaltvollen Biers geleistet.
Der Guß.
Die Quantität Würze, welche nach der Größe und An
ordnung der Braugeräthe in einer Brauerei auf einmal gebraut
werden kann, nennt man den Guß. In Böhmen hat man
Brauereien von 4 bis 80 Faß Guß. Aber nicht die Größe des
Gusses, sondern vielmehr die häufigere Wiederholung der Ge
bräue bestimmt die Größe des Braubetriebes; denn bei kleinem
Gusse läßt sich mittelst täglicher Gebräue in einem Jahre auch
viel Vier erzeugen.
Zum Gebräu erforderliche Wassermenge.
Die Menge des zu einem Gebräue von bestimmtem Gusse
zu verwendenden Wassers ist von mehren Umständen bedingt,
und zwar:
s) von der Beschaffenheit des Malzes; ein weniger ge
keimtes (kurz gewachsenes) Malz erfordert mehr Wasser als ein
länger ausgewachsenes, weil im erstern Falle die Treber schwerer
ausfallen und mehr Kleister so wie Wasser zurückhalten;
ti) von der etwaigen Mitanwendung ungemalzten Getreides
oder Kartoffelstärkmehls;
c) von der Qualität der zu erzeugenden Würzen und Viere;
6 ) von der Dauer des Kochens der Meischen und Würzen;
e) von der Anordnung der Kühlgeräthe;
Es muß vom Wasser immer bedeutend mehr genommen
werden, als Würze erzeugt werden soll, weil
1 ) ein Theil desselben während des Meischens verdampft;
2 ) ein zweiter Antheil von den Trebern zurückgehalten wird ;
3) ein dritter Antheil beim Kochen der Würze,
4) ein vierter Antheil beim Abkühlen der Würze auf den
Kühlschiffen verdampft; endlich
5) etwas davon in dem Hopfen und Kühlgeläger zurückbleibt.
Auf 1 Faß zu erzeugendes Bier rechnet man als Maximum
2 Fässer Wasser, wovon aber ein Theil im siedendheißen Zu-