theilhaftesten zur Viererzeugnng verarbeiten lassen, und daß
die Verwendung des Gerstenmalzes (mit etwas Haferschrot)
zum Meischen und zur Zuckerbildung diejenige ist, welche ein
Vier — das Malzkartoffel - Stärkmehlbier — liefert, das in
allen seinen Eigenschaften dem Malzbiere am nächsten steht.
Bei der Srärkmehl-Erzeugung aus Kartoffeln bleibt aller
dings '/4 — V 3 Stärkmehl in dem ausgewaschenen Brei zurück;
allein da dieser mit dem eiweißhaltigen Wasser als gutes Vieh
futter verwendet werden kann, so gelangt das Stärkmehl hier
wieder zur anderweitigen Benützung. Die Stärkmehl-Erzeu
gung läßt sich überall im kleinsten und im größten Maßstabe
mit einfachen Mitteln ausführen, und schon diese gestattet in
landwirthschaftlicher Beziehung gegen den Gerstenanbau von
derselben Ackerfläche den doppelten Bierertrag, bei der Verwen
dung von Kartoffelmehl, wo der g-anze Stärkmehlgehalt zur
Benützung kommt, den dreifachen. Bei der Neb en Nutzung als
Viehfutter wird man sich also auch mit dem zweifachen Bier
ertrag zufriedenstellen können. Es ist dieß gewissermaßen der
Ersatz für die bei Verwendung der Kartoffeln zur Branntwein-Er
zeugung in den Branntwcinbrenncreien abfallende Schlempe, oder
für das Gerstenstroh beim Gerstenanbau.
Außerdem könnte man den ausgewaschenen und dadurch
entsafteten Brei auch pressen und trocknen, um ein minder aus
giebiges Mehl daraus zu bereiten.
Noch eine aildere Meinung muß ich bekämpfen, die sich
hier und da geltend machen will, als ob von der Biererzeu
gung keine Steuer gezahlt werden würde, wenn Kartoffeln statt
Malz dazu in Verwendung kommen, und daß deßhalb das Kar
toffelbier wohlfeiler erzeugt werden könne. Dieß ist offenbar
ein frommer Irrthum. Wenn auch in einigen Staaten eine
Malzsteuer besteht, so lastet diese Steuer doch eigentlich auf
der Biererzeugung und dem Biere, ob nun dieselbe von der
40 Stunden lang gequellten Gerste, wie in England, oder
vom Gewichte des Malzes oder vom Malzschroie, wie in Preu
ßen, Baiern, Würtcmberg rc., oder von der Menge der erzeug
ten Würze bezahlt wird, wie in Österreich. Im letztern Falle
mag man zur Biererzeugung welche Stoffe immer verwenden,
so müssen sie in Form von Bierwürze Steuer entrichten. Aber
auch in den ersten Fällen versteht der Staat unter Malz offen
bar alle jene stärkmehlhaltigen Stoffe, welche zur Viererzen-