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neue Bierbesteuerungsgesetz für Österreich vom 15. December
1852 gestattet aber für die Folge auch noch einen zweiten Nach
guß von heißem Wasser auf die Treber und die Mitbenützung
der dadurch gewonnenen dritten Würze zur Biererzeugung.
In England und Belgien werden meistens zwei heiße Nach-
güsfe gemacht, und die dadurch erhaltenen Würzen entweder mit
der ersten Würze zu einerlei Sorte Vier im vermischten Zustande,
oder jede einzeln zu einer besondern Sorte Bier verwendet.
In Baiern wurde meist nur die erste Würze zur Erzeu
gung des eigentlichen Biers, die zweite Würze aber zur Er
zeugung eines schwächern Biers — des Nachbiers — für das
Brangesinde verwendet, dagegen mit einem zweiten kalten Nach
guß Glattwasser (blaue Würze) für das Branntweinhaus erzeugt.
Gegenwärtig wird die zweite Würze ebenfalls schon häufig zur
Erzeugung des Hauptbiers mit verwendet.
Die Aussüßnng der Treber durch die Nachgüsse erfolgt am
vollständigsten, wenn die zum Gebräue bestimmte Wasfermenge
zweckmäßig getheilr und ein gewisses Verhältniß zwi
schen den zum Meischen und zu den Nachgüssen ver
wendeten Wassermengen beobachtet wird. Eine hier
über aufgestellte, mit der Erfahrung übereinstimmende Berech
nung lehrt, daß bei Anwendung nur eines heißen Naehgusses
die Extraction des Malzes und Aussüßung der Treber dann
am vollständigsten erfolgt, wenn hierzu die Wassermenge halbirt,
und bei zwei heißen Nachgüsfen, wenn sie in drei gleiche Theile
getheilt wird. Da aber in dem letztern Falle die Meische zu
dick, die erste Würze zu consistent würde, so ist für die Praxis
eines der zunächst kommenden besten Theilungsverhältnisse der
Wassermenge zu empfehlen, wornach bei zwei heißen Nachgüssen
6 / 12 der Wassermenge zum Meischen, 4 /, 2 derselben zum ersten
und * 7,2 zum zweiten Nachguß zu nehmen wären.
Hierzu dient die Nachweisung auf den folgenden Tabellen
A. und B., welche auch ohne Commentar verständlich sind und
wobei angenommen ist: daß auf 100 S Darrmalz 750 Ss Wasser
angewendet werden: daß das Darrmalz 60 pCt. Extract, 1 pCt.
Wasser und 63 pCt. Treber enthält, dann daß die Treber von
100 K' Malz an erster Würze 120 U, an der zweiten dünnern
aber nur 100 U zurückhalten. Übrigens machen kleine Ab
weichungen von diesen Verhältnissen keinen Bebcutcuben Unter
schied in den Gesammtmengen des gewonnenen Extractes.