Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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neue Bierbesteuerungsgesetz für Österreich vom 15. December 
1852 gestattet aber für die Folge auch noch einen zweiten Nach 
guß von heißem Wasser auf die Treber und die Mitbenützung 
der dadurch gewonnenen dritten Würze zur Biererzeugung. 
In England und Belgien werden meistens zwei heiße Nach- 
güsfe gemacht, und die dadurch erhaltenen Würzen entweder mit 
der ersten Würze zu einerlei Sorte Vier im vermischten Zustande, 
oder jede einzeln zu einer besondern Sorte Bier verwendet. 
In Baiern wurde meist nur die erste Würze zur Erzeu 
gung des eigentlichen Biers, die zweite Würze aber zur Er 
zeugung eines schwächern Biers — des Nachbiers — für das 
Brangesinde verwendet, dagegen mit einem zweiten kalten Nach 
guß Glattwasser (blaue Würze) für das Branntweinhaus erzeugt. 
Gegenwärtig wird die zweite Würze ebenfalls schon häufig zur 
Erzeugung des Hauptbiers mit verwendet. 
Die Aussüßnng der Treber durch die Nachgüsse erfolgt am 
vollständigsten, wenn die zum Gebräue bestimmte Wasfermenge 
zweckmäßig getheilr und ein gewisses Verhältniß zwi 
schen den zum Meischen und zu den Nachgüssen ver 
wendeten Wassermengen beobachtet wird. Eine hier 
über aufgestellte, mit der Erfahrung übereinstimmende Berech 
nung lehrt, daß bei Anwendung nur eines heißen Naehgusses 
die Extraction des Malzes und Aussüßung der Treber dann 
am vollständigsten erfolgt, wenn hierzu die Wassermenge halbirt, 
und bei zwei heißen Nachgüsfen, wenn sie in drei gleiche Theile 
getheilt wird. Da aber in dem letztern Falle die Meische zu 
dick, die erste Würze zu consistent würde, so ist für die Praxis 
eines der zunächst kommenden besten Theilungsverhältnisse der 
Wassermenge zu empfehlen, wornach bei zwei heißen Nachgüssen 
6 / 12 der Wassermenge zum Meischen, 4 /, 2 derselben zum ersten 
und * 7,2 zum zweiten Nachguß zu nehmen wären. 
Hierzu dient die Nachweisung auf den folgenden Tabellen 
A. und B., welche auch ohne Commentar verständlich sind und 
wobei angenommen ist: daß auf 100 S Darrmalz 750 Ss Wasser 
angewendet werden: daß das Darrmalz 60 pCt. Extract, 1 pCt. 
Wasser und 63 pCt. Treber enthält, dann daß die Treber von 
100 K' Malz an erster Würze 120 U, an der zweiten dünnern 
aber nur 100 U zurückhalten. Übrigens machen kleine Ab 
weichungen von diesen Verhältnissen keinen Bebcutcuben Unter 
schied in den Gesammtmengen des gewonnenen Extractes.
	        
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