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Arbeitsaufwand beim Bierbrauen.
Über die zur Erzeugung, Wartung und Pflege einer ge
wissen, jährlich erzeugten Quantität Bier mit Einschluß des
Mälzens erforderliche Anzahl Arbeiter besitzen wir durchaus
keine brauchbare Angaben. Einer jeden Brauerei steht ein so
genannter Braumeister vor, der oft Eigenthümer derselben ist;
in größern Brauereien ist bei der Brauerei noch ein Altgeselle,
ein Binder zur Herstellung und Instandhaltung der Holzgeräthe
und Gebinde und mehre Braugesellen beschäftigt. Bei Ge
bräuen werden dazu aber oft noch Taglöhner zur Aushilfe auf
genommen. Brauereipächter sind entweder selbst Braumeister,
oder, wenn sie es nicht sind, müssen sie die Leitung des Brau
wesens wenigstens einem Altgesellen übergeben. Doch sind die
böhmischen Obrigkeiten zufolge Landtagsordnung nicht verbun
den, in ihren Brauereien sich zunftmäßig ausgelernter Bier
brauer zu bedienen, sondern sie können dieselben auch der Lei
tung sachkundiger Techniker anvertraueu. Einer rationellen
Jndustrieverwaltung auf den Dominien steht daher um so we
niger ein Hinderniß entgegen, als die Bezüge des Brauers,
welcher entbehrlich würde, meist so groß sind, daß sie auch zur
Unterhaltung des Jndustrieverwalters ausreichen würden.
In ganz kleinen Brauereien ist oft nur der Brauer selbst
thätig, und bei Gebräuen sind der Faßbinder und allenfalls
ein Taglöhner seine Helfer. Nur auf diese Art, wenn der Bin
der zugleich den Braugehilfen macht, wird es möglich, daß kleine
Brauereien, die jährlich oft nicht mehr als 300 Faß Bier er
zeugen (aber doch auf Gebräue von 10 Faß Guß eingerichtet
sind), den Brauer und einen Binder zu unterhalten im Stande sind.
Zur Erzeugung von jährlich je 500 Faß (1000 Berliner
Tonnen) Bier kann man nebst dem Brauer noch einen Gesellen
rechnen, wobei die Altgesellen und Binder, so wie die Taglöhner
nicht mitbegriffen sind. In großen Brauereien hat man oft
4 bis 8 Braugesellen und Lehrjungen.
Durch Vereinfachung des Verfahrens wird sich an Arbeits
kräften viel ersparen lassen; denn die meisten Arbeiter sind zur
Vornahme der Gebräue erforderlich, bei deren Verkleinerung
und Verkürzung ihre Anzahl vermindert werden kann.