Anlegung zum Gebrauche der Tabelle a. bei Auflösung der sacharometrifchen Vierprobe
Diese Tabelle ist dazu bestimmt, aus der durch die Bierprobe ermittelten Attenuations-Differenz — n — m den Extractgehalt der Würze — p
zu finden, auf welchen sich das Bier zurückführen läßt. Zu diesem Zwecke enthält sie in der ersten Spalte die vorkommenden Attenuations-Differenzen
von 1.000 bis 3.100 und in den sich daran anschließenden IO Spalten die Werthe von n —— den wirklichen Attenuationen - p — n verzeichnet,
welche diesen Differenzen bei Würzen von 9 bis 18 pCt. mittlerem Extractgehalt zukommen, wobei Decimalen unter 0.5 übersehen, jene über 0.5 für
ein Ganzes gerechnet werden, so daß, wie in den Überschriften der Spalten angezeigt ist, die Zahlen in der Spalte für
v pCt. gelten für 8.5 bis 9.5 pCt.
10 , „ „ 9.5 „ 10.5 „
11 /' ff n 10,5 „ 11.5 „
** tt i, „ 11.5 „ 12.5 „ Extractgehalt der Würze u. s. w.
Ist nun durch die Bierprobe die Attenuations-Differenz ermittelt und in Sacharometer-Procenten ausgedrückt, z. B. — 1.125, so sucht man je
desmal zuerst in der Spalte für 12 pCt. nach, welche wirkliche Attenuation dieser Differenz zukommt, hier 4.849, und addirt dazu den aufgefundenen Ex
tractgehalt des Biers, z. B. 5.125, zusammen: 4.849 -f 5.125 — 9.974 pCt. Dieß zeigt an, daß in der Spalte für 10 pCt. der wahre Werth für
die wirkliche Attenuation zu suchen sei, weil 9.974 pCt. der Zahl 10 sehr nahe steht, und nach dieser ist er 4.890, wozu 5.125 addirt, der richtige Würze
gehalt sich mit 10.015 pCt. ergibt. Wäre die Summe beider 11.51 bis 12.50, so bleiben die Zahlen in der Spalte für 12 pCt. die richtigen; wenn die
Summe beider jedoch größer, z. B. 14.126 pCt. wäre, so müßte der richtige Werth für die wirkliche Attenuation — p — n in der Spalte für 14 pCt.
gesucht und zu diesem der Extractgehalt des Biers addirt werden, um den Würzegehalt desselben zu fiuden.
Wenn die bei der Bierprobe aufgefundene Attenuations-Differenz in der Spalte nicht vorkommt, z. B. — 1.268 ist, so nimmt man die propor
tionalen Werthe für dieselbe aus den beide» ihr zunächst stehenden, d. i. von 1.250 und 1.275, zwischen welchen erstere liegt.
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