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mehl angewendet, so muß natürlich auch das Gewicht dieser
Materialien angegeben werden.
3) Die Menge und Temperatur des Wassers
g) vor dem Ausschütten,
d) nach dem Ausschütten des Malzes und etwa der an
dern stärkmehlhaltigen Substanzen.
4) Die Art des Meischens, durch Decoction oder Infusion,
so wie die endliche Temperatur der Meische.
5) Den Extractgehalt der ersten Würze. Wenn immer
gleiche Wassermengen zum Meischen angewendet werden, so er
kennt man schon aus dem Extractgehalte der ersten Würze, ob
das gebrauchte Malz rc. von besserer oder schlechterer Qualität
war, je nachdem diese Würze mehr oder weniger Extract ent
hält, was nach dem Abkühlen einer kleinen Menge derselben
bis 14° R. bestimmt wird.
6) Das Verhältniß des Nachgußwassers zum Meischwasser.
7) Den Extractgehalt der zweiten und allenfalls dritten
Würze. Dadurch erfährt man, wie viel nutzbares Extract in
den Trebern verbleibt und der Benützung zur Biererzeugung
entgeht. Das absolute Gewicht der nassen Treber zu bestimmen,
wäre im Großen zu umständlich.
8) Die Menge und Beschaffenheit des angewendeten Hopfens.
9) Die Dauer der Kochungen der
ersten,
zweiten und allenfalls
dritten Würzeportion mit Hopfen.
10) Die Zeit des Ablassens der letzten Würze auf das Kühl
schiff oder die Beendigung des Gebräues.
11) Zeitdauer der Abkühlung.
12) Die Temperatur der Würzen auf den Kühlschiffen
nach erfolgter Abkühlung und deren Extractgehalt.
13) Die Temperatur und den Extractgehalt der gemischten
Würzen im Zusammengußstock, nebst deren Quantität.
14) Die Quantität des auf den Kühlschiffen zurückbleiben
den Kühlgelägers.
Die Beobachtung und Bemerkung aller dieser Momente und
Erscheinungen gewährt dem Brauer eine Übersicht des ganzen
Brauprocesses bis zur Gährung der Würze zu deren
Umwandlung in Bier, und wenn er sie in eine tabellarische
Form bringt, wozu der Entwurf in der Tabelle A, so wird