Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

erlaubt ihm z. B. aus 100 Eimer Würze von 13 pCt. Extract- 
gehalt 119 Eimer Würze von 11 pCt. Extractgehalt zu erzeu 
gen, und wenn er von dem so erhaltenen Überschuß von 19 
Eimern Würze auch 6 Eimer zum Zufüllen nach der Haupt- 
gährung verwenden muß, so erübrigen ihm 13 Eimer Bier, die 
er gewissermaßen steuerfrei erzeugt hat. 
Dadurch wird dem Brauer ein Mittel geboten, das Bier 
auch stärker aus Würzen über 11 und bis über 12 pCt. Ex 
tractgehalt zu erzeugen, und so eine wohlthätige Concurrenz 
in der Erzeugung besserer Biere eröffnet, ohne daß er dafür 
einen höheren Steuerbetrag zu entrichten hätte. Das bessere 
Bier wird aber jedenfalls den größeren Absatz finden. 
Auch bei der Erzeugung concentrirterer Würzen bleibt sich 
dieser Vortheil ziemlich gleich. Wenn z. B. der Brauer nach 
erhaltener Bewilligung die Erzeugung einer Würze von 24 pCt. 
Extractgehalt anmeldet und dafür den doppelten Betrag an 
Steuer entrichtet, so kann er eine solche von 25 pCt. erzeugen, 
ohne für das eine Procent mehr eine Steuervergütung zu lei 
sten. Wenn er nun 100 Eimer dieser Würze von 25 pCt. bis 
auf 11 Sacharometergrade mit Wasser verdünnt, so erhält 
er davon nahezu 240 Eimer derselben, mithin auf 100 um 20 
Eimer mehr, nahe denselben Überschuß wie vorhin. 
Da nun der Brauer nicht immer in der Lage sein wird, 
sich selbst zu berechnen, wie viel Wasser er einer stärker berei 
teten Würze zuzusetzen habe, um sie auf einen beliebigen ge 
ringeren Extractgehalt von 11, 11%, 11 Vs, 1 l 3 / 4 f 12, 12y 4 , 
12V 2 , 12 3 / 4 , dann 13 pCt. Gehalt zu bringen, Extractgehalte 
der Würzen, wie sie bei den gewöhnlichen Bieren vorzukommen 
pflegen, und er auch zu wissen braucht, wie viel der verdünn- 
teren Würze er dadurch erhalten werde, so habe ich für Würzen 
von 13 bis 21 Procent als denjenigen Extractgehalten, von 
welchen er derlei Würzen in der Regel im Großen erzeugen 
wird, diese Berechnungen gemacht, und in Tabelle 6. zusam 
mengestellt, von welcher im vorkommenden Falls Gebrauch ge 
macht werden kann. 
Die Bierwürzen, welche auf ihre Sacharometer-Anzeige 
geprüft werden, haben auf den Kühlschiffen, im Zusammenguß- 
siock oder in den Gährbottichen vor dem Zusatz des Gährmit- 
lels nicht immer die Temperatur von 14° R., sondern sie sind 
meistens von anderer Temperatur, entweder kälter oder wärmer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.